Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0742/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 19.04.2021: Stadtbezirksrat Vahrenwald-List: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0742/2021 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Neubebauung des Grundstücks Ackerstraße 6, das sich im Eigentum der Neuapostolischen Kirche befindet, zu ermöglichen. Die neuapostolische Kirche möchte das vorhandene Kirchengebäude und das Gemeindehaus abreißen und durch Wohngebäude ersetzen. In diese Wohngebäude sollen ein neuer Gemeindesaal, der auch für Gottesdienste genutzt wird, sowie weitere Gemeinderäume integriert werden. Damit wird unter grundsätzlicher Beibehaltung der bisherigen Funktion für kirchliche Zwecke entsprochen.
Die Planung sieht vor, nur das historische Wohnhaus Höfestraße 34 zu erhalten. Die neuen Gebäude sollen straßenbegleitend zur Ackerstraße und Höfestraße ausgerichtet werden. Dabei sollen die Gebäude an der Ackerstraße etwas zurückgesetzt gebaut werden, so dass die vorhandenen Platanen erhalten werden können. Weiter sieht das Konzept vor, den Grundstücksbereich an der Ecke Acker-/Höfestraße von Bebauung freizuhalten, um dort den Grünbestand zu erhalten und einen kleinen Platz auszubilden.
Die Gebäude sollen 4 bis 5 Geschosse aufweisen. Entlang der Höfestraße soll der vorhandene Altbau maßstabsbildend wirken, während zur Ackerstraße eine höhere Bebauung als Reaktion zur gegenüberliegenden Bebauung städtebaulich angemessen ist. Der rückwärtige Grundstücksbereich soll den ruhenden Verkehr aufnehmen, aber auch als Wohnhof und Freifläche mit einer ansprechenden Gestaltung dienen.
Es ist vorgesehen, das Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Neben Wohnungen sind im WA auch Anlagen für kirchliche Zwecke allgemein zulässig, so dass die neuen Gemeinderäume in den neuen Gebäuden untergebracht werden können. Außerdem sind nichtstörende Gewerbebetriebe wie z.B. Büros ausnahmsweise zulässig. Insgesamt sind ca. 55 Wohneinheiten geplant, von denen 30% im geförderten Wohnungsbau angeboten werden.