Drucksache Nr. 15-0740/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbindung von Tempo-30-Streckenabschnitten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.03.2022
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0740/2022 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verbindung von Tempo-30-Streckenabschnitten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.03.2022
TOP 5.2.3.

Nach einer Ergänzung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung kommt jetzt „zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen“ zwei „in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht“, wenn der zwischen diesen beiden beschränkten Streckenabschnitten liegende (unbeschränkte) Streckenabschnitt nur kurz (bis zu 300 Meter) ist. Damit soll nicht nur die Verkehrssicherheit gefördert, sondern auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung beigetragen werden.
Bisher waren solche Geschwindigkeitsbeschränkungen (in der Regel auf Tempo 30) innerhalb geschlossener Ortschaften nur bei bestimmten Gefahrenlagen (z.B. in der Nähe von Kindertagesstätten oder Altenheimen) zulässig.
Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Auf welchen Straßenabschnitten unseres Stadtbezirks liegen die Voraussetzungen für die Anordnung solcher, bisherige geschwindigkeitsbeschränkte Streckenabschnitte verbindende Geschwindigkeitsbeschränkungen vor?
2. Wann wird die Verwaltung die neue Verwaltungsvorschrift auf den genannten Straßenabschnitten umsetzen (so z.B. auf der Straße Im Heidkampe zwischen Autobahnbrücke und Uslarplatz mit drei kürzer als 300 Meter auseinanderliegenden Tempo-30 Abschnitten).

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide liegen lediglich auf der Straße Im Heidkampe zwischen Uslarplatz und der Autobahnbrücke A2 die Voraussetzungen vor.
Zu 2:
Die Verwaltung ordnet die durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der
Straße Im Heidkampe zwischen Uslarplatz und der Autobahnbrücke A2 an.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der zeitlichen und personellen
Möglichkeiten des Sachgebiets Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen.