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Einrichtung eines einseitigen temporären Parkverbots
Antrag
Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Wesselstraße zwischen der Einmündung Charlottenstraße und Wesselstraße Nr. 5 ein einseitiges nächtliches Parkverbot zwischen 18 und 6 Uhr einzurichten.
Begründung
Abends und nachts ist die Wesselstraße zwischen Charlottenstraße und Hausnummer 5 beidseitig beparkt, obwohl nur einseitig Parkflächen ausgewiesen sind. Dadurch kommt es zu Verengungen, so dass mit Mühe ein PKW durch die Engstelle am Spielplatz passt, aber keine Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge.
Mit einem einseitigen Parkverbot in diesem Bereich ließe sich die Situation entschärfen.