Drucksache Nr. 15-0738/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altablagerung südlich des Eisenbartwegs
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 4.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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15-0738/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Altablagerung südlich des Eisenbartwegs
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 4.3.1.

In der Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 299 (Anlage 2 der Drucksache 0508/2018) ist zu erfahren, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Altablagerung AA.129 befindet und daher bei zukünftiger Bebauung umfangreiche Maßnahmen (Bodenaustauch, Deklarationsuntersuchungen, Festlegung von Entsorgungswegen, etc.) notwendig werden.

Laut Karte auf Seite 18 des Umweltberichts reicht die Altablagerung südlich des Eisenbartwegs auch in bereits bestehende Wohnbebauung sowie einige Kleingärten der Kolonie der Matthias-Kirchengemeinde (östlich des Pfarramtes am Berkowitzweg 4) hinein.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wurden in diesem Bereich bereits Untersuchungen zur Einstufung gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt (die Karte verzeichnet hier keine Bohransatzpunkte)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht (bzw. wann werden diese durchgeführt)?
2. Sollten auch in diesem Bereich Überschreitungen der Prüfwerte gemäß BBodSchV aufgetreten sein, bzw. auftreten: Welche Sicherheitsmaßnahmen wie im Untersuchungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 299 müssten ggf. auch hier durchgeführt werden?
3. Wer wäre im Falle notwendiger Erdreichsanierung Kostenträger der Maßnahmen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. und zu 2.)

Für den Bereich der Altablagerung wurde im Jahr 1992 durch das Büro Geonova GmbH eine sog. gezielte Nachermittlung erstellt, d. h. es wurden historische Karten, Luftbilder und



Bohrprofile ausgewertet und Zeitzeugen befragt. 2005 wurde im Auftrag der Abfallwirtschaft Region Hannover im Rahmen des Programms „Maßnahmen an Altablagerungen“ durch das Büro GEO-data GmbH eine orientierende Untersuchung durchgeführt. Dabei sollte die Frage geklärt werden, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast im Sinne des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) auszuräumen oder zu bestätigen war. Die orientierende Untersuchung beinhaltete Probenahmen im gesamten Bereich der Altablagerung, also der Wiesen südwestlich der Albert-Liebmann-Schule, fünf Kleingarten-Parzellen der Matthias-Kirchengemeinde und des Wohngrundstücks südlich Eisenbartweg.

Die Ergebnisse der Untersuchungen betreffen Privatgrundstücke. Daher ist die Landeshauptstadt Hannover aus Datenschutzgründen leider nicht berechtigt, darüber Auskünfte zu erteilen. Die Matthias-Kirchengemeinde und die KleingärtnerInnen wurden über die ihre Parzellen betreffenden Ergebnisse 2005 informiert.

Die betroffenen Eigentümer können jederzeit bei der für das Altlastenkataster zuständigen Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde, einen Auszug aus dem Kataster erbitten.


Zu 3.)

Bei der aktuellen Nutzung ist eine Erdreichsanierung nicht notwendig. Im Falle künftiger Nutzungsänderungen würde die Untere Bodenschutzbehörde über ggf. erforderliche Maßnahmen und Kostenträger entscheiden.