Anfrage Nr. 15-0737/2018:
Bürgeramt

Inhalt der Drucksache:

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Bürgeramt

Uns wurde von einer Bürgerin berichtet, dass sie am 05.03. um 13:40 Uhr das Döhrener Bürgeramt aufsuchen wollte, in dem zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Kunden anwesend waren. Eine Mitarbeiterin habe ihr daraufhin allerdings mitgeteilt, dass sie ohne Termin nicht einfach drankäme und auch gleich Feierabend sei.
Auf die Anfrage der CDU hinsichtlich der Terminvergabe in den Bürgerämtern (Drucksache 15-0199/2018) hat die Verwaltung in der Sitzung am 08.02.2018 geantwortet: „Bürgerinnen und Bürger die in eiligen Fällen noch am selben Tag einen Termin benötigen, werden in allen Bürgerämtern entsprechend berücksichtigt.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum wurde die Bürgerin - entsprechend der Antwort der Verwaltung - nicht berücksichtigt?
2. Inwiefern wird die Verwaltung darauf einwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Bürgerämtern zukünftig besser betreut werden?