Antrag Nr. 15-0737/2013:
Generalsanierung bzw. Neubau Freizeitheim Döhren

Inhalt der Drucksache:

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Generalsanierung bzw. Neubau Freizeitheim Döhren

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
a) Das Gebäudemanagement der LHH wird gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für die Generalsanierung des in den 70er gebauten ersten Bauabschnitts des FZH Döhrens nach neuestem energetischen Standard, einschließlich des Gastronomiebereichs und des gesamten Parkplatzes aufzustellen.

b) Des Weiteren wird das Gebäudemanagement gebeten, die detaillierten Kosten und einen Zeitplan für einen möglichen Neubau nach neuestem energetischem Standard am gleichen Standort aufzustellen. Vor der Planung wird die Verwaltung gebeten, in einer öffentlichen Versammlung die Bewohnerinnen und Bewohner Döhrens, die in unserem Stadtgebiet aktiven Gruppen und InteressenvertreterInnen, Mieter und Pächter des Freizeitheim Döhrens einzuladen, und mit ihnen Vorschläge und Ideen für die Gestaltung eines möglichen Neubaus zu diskutieren.

c) Für den Fall b wird das Gebäudemanagement um eine zusätzliche Berechnung gebeten, in der in dem Neubaukomplex auch die Räumlichkeiten des Bürgeramts, der Stadtteilbibliothek und das Jugendzentrum Peiner Straße, in mindestens gleicher Größe/Fläche wie bislang vorhanden, integriert sind, da dieser Pavillonkomplex ebenfalls sanierungsbedürftig ist.

Begründung

Die SPD in der LHH war Initiator und Begründer der Freizeitheimkultur, die Ende der 50er-Jahre im Rat der Stadt Hannover beschlossen wurde. Nachdem im Jahr 1973 der „Döhrener Maschpark“ mit einer Gaststätte, mehreren Versammlungsräumen und einem Saal abgerissen wurde, erhielt Döhren im Jahr 1976 ein neues Freizeitheim am heutigen Standort. Seitdem nimmt diese Einrichtung einen wichtigen Platz im kulturellen Leben dieses Stadtteils ein.

Aufgrund des baulich kritischen Zustands des 70er Jahre Baus mit mangelnder Belüftung und Klimatisierung, uralter Beleuchtungsanlage, unhygienischen Toilettenanlagen, einer unbefriedigenden Bewirtungssituation und teilweise unbefestigten Parkplätzen ist ein Eingreifen von Seiten des Gebäudemanagements zur Erhaltung und Sanierung der Bausubstanz hier allerdings dringend geboten. Gerade im energetischen Bereich dürfte sich dadurch neben der Verbesserung des Raumklimas auf lange Sicht ein erhebliches Einsparpotential ergeben. Durch eine Befestigung des Parkplatzes wird die Teilhabe auch bewegungseingeschränkter MitbewohnerInnen an den Veranstaltungen im Freizeitheim erleichtert. Sollte ein Neubau hier kostengünstiger sein als eine Grundsanierung des bestehenden Gebäudes, so ist diese Variante natürlich vorzuziehen.