Anfrage Nr. 15-0736/2015:
Gewerbliche Missnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung

Inhalt der Drucksache:

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Gewerbliche Missnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung

Innerhalb des letzten Jahres wurden zahlreiche auch im Stadtbezirk Mitte gelegene Wohnungen, für die nach den geltenden Baugenehmigungen ausschließlich eine Nutzung für Wohnzwecken vorgesehen ist, als gewerbliche Ferienwohnungen genutzt, indem sie an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben für das Hotel- und Gaststättengewerbe vorbei im Internet in bestimmten Portalen als Ferienwohnung von privat für privat angeboten werden.

Mittlerweile besitzen bestimmte Gesellschaften hunderte von Wohnungen in verschiedenen Großstädten und vermieten diese ausschließlich tageweise an Touristen und andere.

Für viele EigentümerInnen von Wohnungen ist das häufig nur tageweise Vermieten von Wohnraum deutlich rentabler als die bestimmungsgemäße Nutzung als Wohnung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit ist das Ausmaß der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Wohnraum als gewerbliche Ferienwohnungen bekannt?
2. Inwiefern besteht für diese anderweitige Nutzung eine Genehmigungspflicht und handelt es sich unter bestimmten Umständen um eine Ordnungswidrigkeit?
3. Inwieweit ist die Kontrolldichte zeitnah erhöhbar?