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Eine immer größer werdende Zahl an Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte ist auf barrierefreie
und rollstuhlgerechte Wohnungen im sinne des § 49 Abs.1 NBauO angewiesen und hat auf dem freien Wohnungsmarkt in Mitte so gut wie keine Chance, entsprechende Wohnungen zu bezahlbaren Preisen zu finden. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind jedoch Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Maß zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wie viele barrierefreie und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen im Stadtbezirk Mitte gab es 1995, wie viele 2005 und wie viele heutzutage?
2. Wie viele Mitmenschen sind nach den Erkenntnissen der Stadt auf barrierefreien und wie viele Mitmenschen auf rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen?
3. Inwiefern existieren Konzepte zur bedarfsdeckenden Versorgung von barrierefreiem und rollstuhlgerechten Wohnraum im Stadtbezirk Mitte bzw. wann wird ein solches Konzept entwickelt werden?
Die Anfrage kann nur teilweise beantwortet werden, da weder Zahlen über den gesamten barrierefreien bzw. rollstuhlgerechten Wohnungsbestand vorliegen noch Zahlen wie viele Menschen auf barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen sind. Erhoben werden lediglich Zahlen über geförderte Wohnungen und Zahlen über Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung stellen und Senioren, die einen Antrag auf Vermittlung einer altengerechten Wohnung stellen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Mitte ist aktuell keine rollstuhlgerechte oder behindertenfreundliche (behindertenfrei zu erreichen, innen aber nur teilweise barrierefrei) geförderte Wohnung erfasst und 188 geförderte Wohnungen für ältere Menschen (meist barrierefrei zu erreichen, innen können Barrieren vorhanden sein). Das bedeutet allerdings nicht, dass tatsächlich keine der geförderten Wohnungen barrierefrei oder rollstuhlgerecht ist, da Umbauten, die nachträglich erfolgt sind, nicht erfasst worden sind.
Angaben für die Jahre 1995 und 2005 können leider nicht gemacht werden.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2014 haben für das gesamte Stadtgebiet 76 behinderte Personen einen Antrag auf Aufnahme in die Wohnungsvermittlung gestellt, davon waren 37 auf einen Rollstuhl angewiesen. Ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet haben im Jahr 2014 172 Senioren einen Antrag auf Vermittlung einer altengerechten Wohnung gestellt.
Zu Frage 3:
Für den Bezirk Mitte liegen speziell keine Konzepte zur bedarfsdeckenden Versorgung mit barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum vor. Zurzeit ist nicht geplant, ein solches Konzept zu entwickeln. Konzeptionelle Aussagen für die Gesamtstadt enthält der dritte Inklusionsbericht der Landeshauptstadt Hannover, der sich mit Kapitel 3.1 dem Themenfeld Wohnen widmet. Der Schaffung barrierefreien Wohnraums wird hiernach vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklungen hohe Bedeutung beigemessen. Im Rahmen des 2013 beschlossenen Wohnkonzeptes 2025 hat die Landeshauptstadt Hannover das Wohnraumförderprogramm aufgelegt, das eine Erhöhung der Förderbeträge ermöglicht, wenn über das gesetzliche Maß hinaus barrierefreie Wohnungen gebaut werden. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass in einem Gebäude mit mehr als vier Wohnungen grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. Darüber hinaus muss jede achte Wohnung rollstuhlgerecht ausgeführt werden.
Unter Einbeziehung dieser gesetzlichen Vorgabe sieht das städtische Wohnraumförderprogramm außerdem vor, dass (bei Neubauten) möglichst 15% der mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungen, mindestens jedoch eine Wohnung, barrierefrei und uneingeschränkt mit einem Rollstuhl nutzbar sein soll.
Bei dem im Stadtbezirk Mitte liegenden geförderten Neubauvorhaben Klagesmarkt, das zzt. im Bau ist, werden sogar 47 Wohnungen – das sind fast 50% der 100 Wohnungen –barrierefrei und 12 Wohnungen behindertengerecht nach DIN (rollstuhlgerecht) sein. Da viele Rollstuhlnutzer auch in barrierefreien, aber nicht vollständig DIN-gerechten Wohnungen selbstständig wohnen können, entspricht die Eignung für bewegungseingeschränkte Menschen – bezogen auf die 32 mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungen – einer Quote von etwa 62%.