Anfrage Nr. 15-0734/2013:
Tempo-30 -Zone in der Wolfstraße

Inhalt der Drucksache:

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Tempo-30 -Zone in der Wolfstraße

Die Geschwindigkeit auf der Wolfstraße ist seit längerer Zeit, aufgrund von Straßenschäden, auf 30 km/h beschränkt. Da diese Straße aber eine Durchgangs- bzw. eine Erschließungsstraße für mehrere Wohngebiete ist, ist es nötig, sie möglichst bald wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wann ist es geplant, die Straßenschäden zu beseitigen?
2. Gibt es noch weitere Gründe für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Wenn ja, welche?