Antrag Nr. 15-0732/2020:
Befestigung der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof

Inhalt der Drucksache:

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Befestigung der Zuwegung zum Stadtteilbauernhof

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen einzuleiten und schnellstmöglich umzusetzen:
1. Widmung:
Das Flurstück 36/113 für die öffentliche Nutzung als Weg und Stellplatzfläche offiziell zu widmen, damit diese Nutzungsmöglichkeiten eröffnet werden.

2. Haushaltsmittel bereitstellen:
Die für die Pflasterung mit Plattenbelag oder Rasenfugenpflaster erforderlichen Mittel in Höhe von 40.000,- bis 50.000,- € sollen in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt werden.

3. Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme:
Nach Durchführung der Punkte 1 und 2 soll umgehend die Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen und der Bezirksrat über die geplante Umsetzung informiert werden. Bei der Planung soll geprüft werden, ob Rasenfugenpflaster ohne zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen ausreichend sind oder ein Plattenbelag mit Entwässerung vorzusehen ist.
Pflasterung der Zuwegung:
Die Baumaßnahme soll nach Durchführung der Punkte 1-3 umgehend erfolgen.

Begründung

Bereits seit langem wird im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide das Ziel verfolgt, die letzten, ca. 10m Zuwegung in Verlängerung des Rumpelstilzchenwegs zum Stadtteilbauernhof zu befestigen. Der Sand-/Schotterweg führt im Sommer zu einer großen Staubbildung, bei Regenwetter sind viele große und tiefe Pfützen vorhanden.
Die Nutzung des Weges hat durch die Erweiterung der Kita-Gruppen stark zugenommen, vor allem Eltern, die auf dem Weg zu bzw. von Ihrer Arbeitsstelle Ihre Kindern zu den Einrichtungen bringen bzw. holen, sind gezwungen, sich regelmäßig durch Staub und Dreck zu begeben. Es ist kaum zumutbar, mit Office-Outfit sich täglich durch den Pfützen-Slalom zu bewegen!
Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Aufgrund dieser Tatsache hat der Bezirksrat zuletzt am 28.08,2019 einstimmig entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Befestigung des Wegestücks zu schaffen, die Pflasterung zu planen und durchzuführen. Auf die Entscheidung der Verwaltung 15-2040/2019 S1 wird verwiesen. Die Fläche ist aktuell im Eigentum der LHH, jedoch bislang nicht gewidmet. Somit geschieht die Nutzung auf eigene Gefahr.

Dies ist für die einzige Zuwegung des Stadtteilbauernhofs mit seiner überregionalen Bedeutung als Leuchtturmprojekt der Stadt Hannover, daher ist der aktuelle Zustand des Weges nicht angemessen.