Drucksache Nr. 15-0732/2018 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0732/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Radwegquerung Kreuzung Podbielskistraße/Sutelstraße/Groß-Buchholzer Kirchweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 8.3.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegquerungen Sutelstraße/Groß-Buchholzer-Kirchweg über die Podbielskistraße zu markieren und mit roter Farbe für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu kennzeichnen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Vor Ort ist bisher keine Radwegquerung vorhanden. Die beantragte Markierungslösung ist nicht ohne bauliche sowie signaltechnische Maßnahmen umsetzbar.

Nach Prüfung der Verkehrsanlage inkl. Lichtsignalanlage kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung momentan technisch nicht möglich wäre. Für die Signalisierung der zusätzlichen Radverkehrsfurt aus der Sutelstraße in Richtung Gehaplatz wäre eine neue Signalgruppe aufzunehmen und die Steuerung entsprechend anzupassen. Dies könnte von dem vorhandenen Steuergerät nicht geleistet werden, so dass diese Maßnahmen erst mit Austausch des Steuergeräts möglich würden.

Weiterhin wären für die Realisierung der Radverkehrsfurt bauliche Maßnahmen zu erbringen, da eine Absenkung der Borde sowie eine Anpassung der Radwegeführung notwendig würden.

Die zusätzliche Radverkehrsfurt könnte zudem nur bedingt verträglich zu den aus der Sutelstraße ausfahrenden Fahrzeugen freigegeben werden. Vor dem Hintergrund der





derzeitigen Diskussion zur Radverkehrssicherheit, wird basierend zu einem in Bearbeitung befindlichen Gutachten überprüft, ob die bedingt verträgliche Freigabe von Radverkehr und rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen hier verantwortbar wäre.

Aus den genannten Gründen kann dem Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt somit nicht gefolgt werden.