Antrag Nr. 15-0732/2016:
Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo

Inhalt der Drucksache:

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Anhörung und Information der Verwaltung zum bezahlbaren Wohnraum in den Stadtteilen Calenberger Neustadt, Mitte, Oststadt und Zoo

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
In der nächsten Bezirksratssitzung wird eine Information der Verwaltung sowie eine Anhörung zum Thema „bezahlbares Wohnen im Stadtbezirk Mitte“ durchgeführt, zu welcher je ein(e) VertreterIn des Deutschen Mieterbundes, des Sozialverbandes, der GBH, des Seniorenbeirates und der SeWo, der Diakonie (ZBS) und des Caritas eingeladen werden.

Begründung

Hannover ist eine hochattraktive und auch im bundesdeutschen Vergleich stark wachsende Stadt mit einer hervorragenden Infrastruktur. Menschen aus dem Umland und von außerhalb ziehen in die Landeshauptstadt und wissen die hohe Lebensqualität auch im Stadtbezirk Mitte sehr zu schätzen.
Nicht alleine aufgrund von Kostensteigerungen sondern auch insbesondere unter Ausnutzung der Marktlage am Wohnungsmarkt wurden die Preise auf dem Wohnungsmarkt gerade auch im Stadtbezirk Mitte drastisch angehoben, sowohl bei Mietwohnungen als auch im Be-reich von Eigentumswohnungen.
Für Mitmenschen mit überschaubaren eigenen Mitteln wird es vor diesem Hintergrund immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. zu behalten.
Mit Einführung der Mietpreisbremse im Bereich der Stadt Hannover wird ein unerlässlicher und wichtiger Baustein zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums demnächst in Kraft treten, der jedoch von weiteren Maßnahmen begleitet wird bzw. zukünftig werden muss.
Zur Klärung der Situation auf dem Wohnungsmarkt im Stadtbezirk Mitte ist diese Anhörung und die Information der Verwaltung erforderlich, auch im Hinblick auf die Zahl stadteigener Wohnungen, Wohnungen der GBH und der ZVK, die Anzahl und die Entwicklung des Bestandes von Belegrechtswohnungen, Schaffung neuen Wohnraums, zur Entwicklung der Leerstandsquote und der Frage, wie die Stadt Hannover bisher auf Mietwucher durch raffgierige Vermieter, die Wuchermieten verlangen, im Hinblick auf die Einleitung von OWiG-Verfahren (insbes. bzgl. § 5 WiStG) reagiert bzw. zur Einleitung von Strafverfahren (insbes. bzgl. § 291 StGB) mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.