Drucksache Nr. 15-0731/2018 S1:
ZWISCHENNACHRICHT:
BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0731/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ZWISCHENNACHRICHT:
BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.04.2018
TOP 8.3.1.

Beschluss

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert umgehend die Planung für die Umsetzung der neuen BMX-Outdooranlage auf dem Außengelände des Jugendsportzentrums mit den Jugendlichen von Nolte-BMX aufuznehmen.

Zwischennachricht

Am 25.05.2018 hat eine Projektplanungsgruppe des Fachbereiches Finanzen zu dem Thema getagt.

Zur Finanzierung der Maßnahme wurde vom Bereich Kinder- und Jugendarbeit vorgeschlagen, den Erlös aus dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks des Jugendsportzentrums zum Neubau einer BMX-Anlage zu verwenden. Zudem soll auch eine Spende von 50.000 € von der Tanzschule Bothe für die Finanzierung des Baus ebenso eingesetzt werden wie eine weitere Spende in Höhe von 2.000 € aus dem Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld.

Der Fachbereich Finanzen hat erklärt, dass eine Zweckbindung von Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen nicht möglich ist, die Verkaufssumme dem allgemeinen Haushalt zufließt und somit nicht für den Bau der BMX-Anlage zur Verfügung gestellt werden kann. Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit bemüht sich daher weiterhin um zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Vor einer endgültigen Entscheidung der Projektplanungsgruppe sind außer der Klärung einer möglichen Finanzierung zusätzlich Prüfaufträge erteilt worden: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün soll eine bautechnische Prüfung der geplanten Anlage unter





Beteiligung eines Fachplaners erstellen, auch im Hinblick auf eine DIN-Zertifizierung sowie eine grobe Kostenschätzung und die Genehmigungspflicht im Sinne der Bauordnung klären.

Eine endgültige Entscheidung zum weiteren Vorgehen kann erst nach Vorlage der Ergebnisse aus den Arbeitsaufträgen getroffen werden. Dies wird voraussichtlich im Oktober 2018 sein.