Antrag Nr. 15-0729/2019:
Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp - Bezug: DS 15-1501/2018 S1 / Entscheidung der Verwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp - Bezug: DS 15-1501/2018 S1 / Entscheidung der Verwaltung

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich General-Wever-Straße zwischen der Kreuzung mit dem Sahlkamp und der Einmündung Stolzenbergring:

1. der Zweirichtungsverkehr zugunsten einer Einbahnstraßenregelung Richtung Süden aufgegeben werden kann, wie er im folgenden südlichen Teil der Straße bereits besteht,

2. am östlichen Fahrbahnrand ein durch rote Farbe markierter Radweg auf der bisherigen Zweirichtungsfahrbahn markiert werden kann.

Das Prüfergebnis soll dem Bezirksrat im Rahmen der Bezirksratssitzung am 26. Juni 2019 von der Verwaltung vorgestellt werden.

Begründung

Der o.g. Prüfauftrag des Bezirksrates wurde von der Verwaltung nur teilweise abgearbeitet.
Zum Punkt 1. wurde keine Stellungnahme abgegeben. Die sich daraus ergebenden verkehrlichen Möglichkeiten für eine veränderte Führung des Radverkehrs wurden nicht geprüft.
Ein absolutes Halteverbot am östlichen Fahrbahnrand wurde zwischenzeitig eingerichtet.
Dass die Situation für Radfahrende bislang nicht zufriedenstellend ist und ein hohes Gefahrenpotential aufweist, wurde bereits im o.g. Antrag dargestellt und erneut von der Stellungnahme des ADFC vom 21. Februar 2019 hervorgehoben.
Die aktuelle Verkehrsregelung erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrende nicht in dem gewünschten Maße.