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In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
So gaben die Ergebnisse des Gutachtens einige Rätsel auf, wie die Bewertungskriterien gewichtet gewesen sein mögen und insbesondere, ob die Konformität nach StVO ein Kriterium hätte sein müssen.
Zahlreiche baulich angelegte Radwege im Bezirk Mitte stammen noch aus den 1980er Jahren und sind mit einer Breite vom 80-100cm deutlich zu schmal. Hier sieht die StVO mindesten 1,5m vor, möglichst 2m. Eine Altbestandsregelung gibt es nicht, laut Aussagen aus dem Bundesverkehrsministerium sind die Mindestmaße von Radwegen eine Voraussetzung für die Verhängung einer Radwegebenutzungspflicht und unbedingt einzuhalten.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Wie viele Radwege in Mitte entsprechen nicht den Mindestanforderungen der StVO in Bezug auf Breite und eindeutige Linienführung?
2. Welche Radwege aus Frage 1 sind trotz der Nichteinhaltung von zwingend erforderlichen Voraussetzungen benutzungspflichtig und wie/wann plant die Verwaltung, dem geltende Recht zu entsprechen?
3. Warum haben zahlreiche Radwege, obwohl diese nicht einmal den Mindestanforderungen aus der StVO (siehe Frage 1) entsprechen, im Netzgutachten keinen Handlungsbedarf attestiert bekommen (Bspw. Bödekerstraße, Herschelstraße, Hohenzollernstraße, Hamburger Allee, Schiffgraben etc.)? Bitte konkret begründen.