Anfrage Nr. 15-0727/2018:
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität bei Wohnanlagen mit Kfz-Stellplätzen

Inhalt der Drucksache:

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Ladeinfrastruktur für E-Mobilität bei Wohnanlagen mit Kfz-Stellplätzen


Wir fragen die Verwaltung:

1.) In welchen Drucksachen bzw. Verträgen kann beim Neubau von Wohnanlagen mit dazugehörigen Kfz-Stellplätzen eine verbindliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für E-Mobilität festgeschrieben werden?

2.) Kann beim Verkauf eines städtischen Grundstückes die Ladeinfrastruktur grundsätzlich gefordert werden und wie kann bei Bebauung eines Privatgrundstückes Einfluss genommen werden?

3.) Wie kann im Bestand die Nachrüstung mit Ladeinfrastruktur erreicht werden?