Anfrage Nr. 15-0726/2015:
Hauptrouten in Wohngebieten

Inhalt der Drucksache:

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Hauptrouten in Wohngebieten

In der vergangenen Sitzung des Bezirksrates Mitte wurde vonseiten der Stadtverwaltung das "Netzkonzept Radverkehr" vorgestellt. Grundsätzlich begrüßt die Fraktion das Leitbild Radverkehr und die tiefergehende Analyse des Bestandsnetzes im Zuge des "Netzkonzeptes".
Da in der Präsentation nur wenig direkt über die Vorhaben im Bezirk deutlich wurde, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einige Anfragen, um den Handlungswillen und den Spielraum der Verwaltung genauer eingrenzen zu können.
Die tangentialen und radialen Hautrouten des Radverkehrs werden durch ein Stadtteilnetz ergänzt. Es wäre wünschenswert, wenn der so gebündelte Radverkehr insbesondere in Wohngebieten gegenüber nachrangigen Straßen bevorrechtigt würde. Dies ist beispielsweise an der Furt Scheidestraße/Eisstadion sehr gelungen, wo der querende Radverkehr bevorrechtigt ist.
Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche die vermehrte Einrichtung von Fahrradstraßen grundsätzlich begrüßen, werfen die Frage auf, ob Fahrradstraßen auch gegenüber anderen Straßen bevorrechtigt werden könnten, so wie dies von anderen Hauptverkehrsstraßen bekannt ist.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Gibt es die StVO her, eine Bevorrechtigung von Radverkehrs-Hautrouten (Bspw. Fahrradstraßen) gegenüber anderen Anwohnerstraßen auszuweisen?
2. Kann beispielsweise der Volgersweg (Hauptroute Radverkehr) an der Kreuzung Sedanstraße gegenüber dieser bevorzugt werden und die Ein-/Ausfädelung in den Tunnel Volgersweg (Höhe Roscherstr.) gegenüber der Fahrbahn (Tempo 30-Zone ) ebenfalls?