Anfrage Nr. 15-0722/2016:
Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße

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Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße

Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße wurde kürzlich derart geändert, dass hier „Rechts-vor-Links“ gilt. Hier haben Autofahrer und Fahrradfahrer aus Osten kommend offenbar Schwierigkeiten dieser Regelung zu folgen. Der Grund dürfte sein, dass diese Einmündung von der optischen Gestaltung eher als eine Einfahrt oder Einmündung einer Nebenstraße - jedenfalls nicht gleichberechtigt - erlebt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Was war der Grund für die Änderung der Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Bohlendamms/Hannah-Arendt-Platzes in die Leinstraße?

2. Wie sieht die Verwaltung nach eigener Beobachtung die derzeitige Situation?