Antrag Nr. 15-0721/2022:
Zebrastreifen Philipsbornstraße

Inhalt der Drucksache:

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Zebrastreifen Philipsbornstraße

Antrag

An der Querung der Philipsbornstraße auf Höhe der Halkettstraße wird auf Höhe der vorhandenen Querung ein Zebrastreifen mit auffälliger Beschilderung sowie einem gelben Blinklicht installiert. Die Furt ist dabei senkrecht zur Fahrbahn auszugestalten. Darüber hinaus sind auf beiden Straßenseiten die Gehwege bis zur Fahrbahnbegrenzungslinie vorzuziehen. Alternativ sind die dort installierten Poller mindestens 30 Zentimeter weiter auf die Fahrbahn vorzuziehen. Auf der Ostseite der Philipsbornstraße ist südlich der Furt durch das Aufstellen von Bügeln der erste PKW-Parkplatz zu einem Fahrradparkplatz umzuwidmen.

Begründung

Es handelt sich um eine häufig durch Kinder genutzte Querung, die sich auf dem Schulweg der Alemann-Grundschule befindet. In diesem Bereich darf der KfZ-Verkehr bis zu 50 km/h schnell fahren. Die bisherige Ausgestaltung erlaubt insbesondere Kindern, Rollstuhlfahrenden sowie kleineren Erwachsenen von beiden Seiten aus keine ausreichende Einsichtnahme in den fließenden Verkehr (siehe Bilder). Wenn größere Fahrzeuge auf den angrenzenden Parkplätzen stehen, betrifft das FußgängerInnen auch unabhängig von ihrer Körpergröße. Die Elternvertretung der Alemann-Grundschule hat sich deshalb in der BürgerInnensprechstunde an den Bezirksrat gewandt, um bezüglich der Situation Abhilfe zu schaffen. Ein Zebrastreifen mit guter Markierung gewährleistet eine höhere Aufmerksamkeit für querende FußgängerInnen seitens des motorisierten Individualverkehrs. Die vorgezogenen Gehwege bzw. Poller sowie die Umwidmung eines PKW-Parkplatzes in einen Fahrradparkplatz ermöglichen eine dem Tempo der dort fahrenden KfZ angemessene Einsichtnahme in die Philipsbornstraße, ohne dabei Gefahr zu laufen, angefahren zu werden. Eine senkrechte Ausrichtung der Furt minimiert den Weg, den FußgängerInnen auf der Straße zurücklegen müssen.