Drucksache Nr. 15-0721/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verstärktes wildes Plakatieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13.04.2015
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0721/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verstärktes wildes Plakatieren
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 13.04.2015
TOP 9.1.3.

Anfrage der CDU-Fraktion:

In den letzten Monaten hat das wilde Plakatieren wieder stark zugenommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Stadt in den letzten Monaten die Zahl der Plakatierungsgenehmigungen erhöht?
2. Was tut die Stadt um die nicht genehmigten Plakate wieder entfernen zu lassen und zukünftiges verbotenes Plakatieren zu verhindern?
3. Wie weit verfolgt die Stadt das unerlaubte Plakatieren strafrechtlich?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Die Stadt erteilt keine Plakatierungsgenehmigungen sondern verweist auf Anfrage an unseren Werbevertragspartner Ströer DSM GmbH.

Zu Frage 2:
Plakate welche an städtischen Verkehrseinrichtungen widerrechtlich befestigt sind, werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten entfernt. Für das Entfernen von Plakaten an privaten Einzäunungen, Hauswände, etc. ist die Verwaltung nicht zuständig. Dies gilt auch für das Entfernen von Einrichtungen der Infa/Üstra und Union Boden.

Zu Frage 3:
Unerlaubtes Plakatieren ist kein strafrechtlicher Tatbestand, solange auf den Plakaten keine rassistischen Aufrufe zu Gewalt dargestellt werden. Ansonsten ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.