Antrag Nr. 15-0720/2013:
Geförderter Wohnraum, B-Plan 1761 Ehem. Oststadtkrankenhaus

Inhalt der Drucksache:

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Geförderter Wohnraum, B-Plan 1761 Ehem. Oststadtkrankenhaus

Antrag

Im B-Plan wird festgelegt, dass 20 % der entstehenden Wohnungen im Geschosswohnungsbau geförderte Wohnungen, nach den noch zu beschließenden neuen Wohnraumfördergrundsätzen der Landeshauptstadt Hannover werden sollen.

Begründung

Nach BauGB § 9 (Inhalt des Bebauungsplans) (1) Nr. 7 und 8 können aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden dürfen oder für einzelne Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind.
Für den beschlossenen Wiedereinstieg in den geförderten Wohnungsbau werden Flächen benötigt, auf denen das Ziel von 600 WE in den nächsten sechs Jahren umgesetzt werden kann.
Die Quote von 20 % im Geschosswohnungsbau wird in diesem B-Plan für sozialverträglich angesehen.