Anfrage Nr. 15-0717/2020:
Müllcontainer im öffentlichen Straßenraum

Inhalt der Drucksache:

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Müllcontainer im öffentlichen Straßenraum

Im öffentlichen Straßenraum vor dem Gebäude Brühlstraße 11 A sind vor einigen Wochen mehrere Müllcontainer im Straßenbereich aufgestellt worden. Sie befinden sich in einem Bereich der durch weiße Linien als nicht zu befahren gekennzeichnet ist („Sperrfläche“), um die Sicht an der dortigen Kreuzung nicht zu behindern.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Seit wann können Vermieter Müllcontainer im öffentlichen Raum aufstellen und nach welchen Richtlinien kann das geschehen?

2) Wie teuer ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für das Aufstellen von Müllcontainern durch Private?

3) Wie wird trotz Sichtbehinderung die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet?