Antrag Nr. 15-0717/2015:
Leinenpflicht in der vorderen Eilenriede

Inhalt der Drucksache:

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Leinenpflicht in der vorderen Eilenriede

Antrag

Obwohl im Bereich der vorderen Eilenriede Leinenzwang besteht, trifft man dort permanent Hundehalter, die ihre Tiere frei umherlaufen lassen.
Es wird deshalb empfohlen zu beschließen:
1.) An den Grenzen des oben genannten Bereichs werden Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Hunde an der Leine zu führen sind.

Begründung

Immer wieder kommt es in dem Bereich vor, dass es zu Konflikten zwischen Radfahrern und frei laufenden Hunden kommt.