Drucksache Nr. 15-0715/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schwarze Heide - West
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 20.03.2019
TOP 9.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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15-0715/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schwarze Heide - West
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 20.03.2019
TOP 9.2.4.

In der letzten Bezirksratssitzung wurde (nicht einstimmig) beschlossen, für den o.a. Bereich eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie die Durchführung von Voruntersuchungen gem. §§ 165 Abs. 4 S.2 i.V.m. 141 Abs. 3 S.1 BauGB einzuleiten. Leider fehlte eine Kostentabelle, eine entsprechende mündliche Aussage war auch nicht möglich.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Voruntersuchungen in welchen Bereichen sind geplant?
2. Welche Kosten entstehen konkret in welcher Höhe durch die Voruntersuchungen?
3. Aus welchem Haushaltsansatz werden diese finanziert?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1: Mit den vorbereitenden Untersuchungen werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer Entwicklungssatzung geprüft.
Sie dienen dazu, Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs. 3 BauGB zu gewinnen.

Dabei handelt es sich um folgende vier Punkte:
- Die Maßnahme muss entsprechend der Ziele und Zwecke für die örtliche oder überörtliche Entwicklung und Ordnung der Kommune eine besondere Bedeutung haben.
- Die mit der Maßnahme angestrebten Ziele und Zwecke dürfen nicht mit dem Einsatz weniger Eigentums einschneidender Instrumente erreicht werden.
- Es muss das enteignungsrechtliche Allgemeinwohlerfordernis vorliegen.
- Die Qualifizierung der Maßnahme muss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erfolgen.

Die vom Gesetz vorgesehenen Wirkungen entstehen erst mit Erlass der Entwicklungssatzung, die der Rat nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen beschließt.



Das Gebiet, für das vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, wird Untersuchungsbereich genannt. Es handelt sich um den in Anlage 1 zu Drs. Nr. 0165/2019 N1 dargestellten Gesamtbereich Schwarze Heide – West.

Zu Frage 2: Die Kosten werden auf ca. 30.000,- €. geschätzt.

Zu Frage 3: Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz für Gutachten des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung finanziert.