Antrag Nr. 15-0714/2022:
Vergabepraxis „als Sonderregel für die Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute e. v. (GBK)“ bei sich jährlich wiederholenden bezuschussten Projekten ("Weihnachtsbeleuchtung")

Inhalt der Drucksache:

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Vergabepraxis „als Sonderregel für die Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute e. v. (GBK)“ bei sich jährlich wiederholenden bezuschussten Projekten ("Weihnachtsbeleuchtung")

Antrag

seine Vergabepraxis bei sich jährlich wiederholenden Projekten der GBK e. V. zu entbürokratisieren bzw. dem Verein zu erleichtern ("Weihnachtsbeleuchtung"):

1. Zum Jahresanfang Meldung des Zuschussbedarfs der GBK im Stadtteil abfragen, damit der eigentliche Antrag nur noch förmlich gestellt werden muss.

2. Mit der Genehmigung des Bezirksrates sollte ein Abschlag von mindestens 50 % auf den gewährten Zuschuss erfolgen, damit einen Teil der Projektverpflichtungen kurzfristig ausgeglichen werden kann. Eine Vorfinanzierung der Projekte ist der GBK nämlich nicht immer möglich.

3. Bei Ablehnung eines Zuschusses sollte es immer eine ausreichende Begründung geben.

Begründung


Laut einer E-Mail der Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute/GBK an den Stadtbezirksrat/Interkreis wird der Verein Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute e.V. in diesem Jahr leider keinen Weihnachtsbaum auf dem Bothfelder Platz aufstellen. Da die Zuschuss-Anträge des Vereins in den letzten Jahren häufig bis zu 500,00 Euro gekürzt wurden und es unter anderem aufgrund später Auszahlungen zu Finanzierungsproblemen kam, hat die Gemeinschaft Bothfelder Kaufleute e.V. in diesem Jahr auf einen Antrag zur Förderung der Weihnachtsbeleuchtung (insb. Baumaufstellung) verzichtet. Der Bezirksrat sollte seine Regularien also dementsprechend anpassen, damit der Verein nicht unnötig behindert wird und die ehrenamtliche Arbeit ausgeübt werden kann.