Drucksache Nr. 15-0713/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Maßnahmen bei auftretendem Blackout
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.03.2022
TOP 5.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0713/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Maßnahmen bei auftretendem Blackout
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.03.2022
TOP 5.4.1.

Vor einiger Zeit fiel in einem Landkreis in Rheinland-Pfalz für 24 Stunden der Strom aus. Von diesem Stromausfall waren ca. 50.000 Menschen betroffen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz schätzt, dass Blackouts in der Zukunft mit Wahrscheinlichkeit eintreten werden. In Österreich richtet man sich parteiübergreifend darauf ein und versucht Lagepläne zu erstellen. Katastrophenschutzeinrichtungen werden ertüchtigt und ein Problembewusstsein stellt sich ein. Aufgrund der Energiewende und dem begonnenen Ausstieg aus Kohleverstromung und Kernenergie als deutscher Sonderweg und das alleinige Vertrauen auf alternativen Energien wie Windkraft und Sonnenenergie, die nicht grundlastfähig sind, werden Blackouts in Deutschland immer wahrscheinlicher. Zum Jahreswechsel wurden drei von sechs der bestehenden Kernkraftwerke abgeschaltet. Allein das AKW Grohnde generierte 15% des Energiebedarfs in Niedersachsen. Nächstes Jahr werden dann alle Atomkraftwerke vom Stromnetz genommen. Der Strombedarf wird in den nächsten Jahren rasant ansteigen, allein durch die Zunahme der Elektromobilität. Das Stromnetz ist auf eine Netzfrequenz von 50 Hertz angewiesen und lässt keine Schwankungstoleranzen zu. Sollte es im europäischen Stromnetz zu Versorgungsengpässen kommen, könnte Deutschland davon abgekoppelt werden. Ein Blackout kann je nach Netzschädigung lange anhalten und schwerwiegende Folgen haben. Die Pumpen der Wasserversorgung fallen aus, damit haben die Haushalte kein Trinkwasser mehr. Zapfsäulen der Tankstellen funktionieren ebenfalls nicht mehr. Die Notstromaggregate der Krankenhäuser haben im Allgemeinen einen Dieselvorrat der für 24 Stunden ausreicht, um Strom zu erzeugen, vorausgesetzt der Dieselkraftstoff wurde regelmäßig ausgetauscht und ist nicht überlagert.
Die Kühltruhen in den Supermärkten fallen aus, frische Lebensmittel verderben. Geldautomaten und Fahrstühle funktionieren nicht mehr. Kommunikationsmöglichkeiten fallen aus, Rettungskräfte und Polizei können nicht mehr verständigt werden. Experten prognostizieren, dass sich nach drei Tagen ein Zivilisationsbruch einstellt.




Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung bei einem auftretenden Blackout?
2. Wie wird die Versorgung der Menschen mit Nahrung und Trinkwasser und die Kommunikation in so einem Fall gewährleistet?
3. Gibt es einen Lageplan für einen Notfall und welche Akteure sind wie eingebunden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Das grundsätzliche Vorgehen erfolgt entsprechend der Einsatzplanung „Kritische Infrastruktur – Stromausfall“. Dieser Plan enthält auch ein Maßnahmenkompendium, das zu erwartende Ereignisse, Ausfälle und zu ergreifende Maßnahmen in Abhängigkeit von einer fortschreitenden Dauer des Stromausfalls beschreibt und dabei die verschiedenen Sektoren der kritischen Infrastrukturen berücksichtigt.
Bei der Feuerwehr wird niedrigschwellig der Führungsstab einberufen und mit dem zuständigen Dezernat eine Aktivierung des Verwaltungsstabes abgestimmt. Durch den Zusammentritt der Stäbe werden auch die Schlüsselbereiche der kritischen Infrastrukturen unmittelbar in die Bewältigung der Lage mit eingebunden und so eine enge Abstimmung der zu treffenden Maßnahmen erreicht. Dies betrifft vor allem die Polizei sowie die Strom- und Wasserversorger. Je nach Lage wird dem Oberbürgermeister oder dessen Vertretung im Amt vorgeschlagen, entsprechend den Regelungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, ggf. den Katastrophenfall festzustellen. In den Stäben wird ein Lagebild erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben, sodass erforderliche Maßnahmen frühzeitig erkannt und situationsabhängig entschieden werden können.
Die Freiwillige Feuerwehr wird zur Besetzung der Feuerwehrhäuser alarmiert. Diese dienen als sog. Leuchttürme und bilden zusammen mit den Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr Anlaufstellen für die Bevölkerung. Diese Liegenschaften sind notstromversorgt. Um die Bevölkerung mit wichtigen Informationen zu versorgen, werden in Abhängigkeit von der Lageentwicklung Rundfunkdurchsagen durch die Stäbe veranlasst. Bei einer länger andauernden Lage und insbesondere bei Feststellung des Katastrophenfalls wird die Versorgung der Notstromaggregate der Krankenhäuser, Feuer- und Rettungswachen, sowie der Feuerwehrhäuser und des Rathauses mit der Unterstützung eines verpflichteten Privatunternehmens sichergestellt.

Zu 2. Die Kommunikation der Bevölkerung untereinander ist im Wesentlichen durch die Privatwirtschaft sichergestellt. Die Telekommunikationsnetzbetreiber treffen Vorsorge, dass zentrale Bestandteile ihrer Kommunikationsnetze auch bei einem Stromausfall über einen bestimmten Zeitraum hinweg funktionsbereit bleiben. Das betrifft z.B. Netzknoten oder Mobilfunkmasten.
Die Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfolgt über eigenständige und unabhängige Funknetze, im Wesentlichen das Digitalfunknetz. Dieses ist notstromversorgt. Zudem ermöglicht die vorhandene Funktechnik der Feuerwehr eine weitere unabhängige Kommunikationsmöglichkeit. Diese wird auch zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr, auch aus der Freizeit heraus, und des Rettungsdienstes genutzt. Die Feuer- und Rettungswachen sind zudem untereinander ausfallsicher über ein festes Leitungsnetz verbunden. Notrufmeldungen der Bevölkerung können bei Ausfall der öffentlichen Telekommunikationsnetze bei einem länger andauernden Stromausfall an den Feuerwehrhäusern, den Feuer- und Rettungswachen, den Polizeistationen, den Rettungswachen der Hilfsorganisationen sowie dann an zentralen Stellen der Stadt zu positionierenden Fahrzeugen der Feuerwehr abgesetzt werden. Eine Weiterleitung der Notrufe ist sichergestellt.
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch die Gefahrenabwehrbehörden ist dagegen weder leistbar noch vorgesehen. Hierzu hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) umfangreiches Informationsmaterial erstellt und veröffentlicht, wodurch die Bürger*innen dabei unterstützt werden sollen, sich geeignete und ausreichende Vorräte an Nahrung, Trinkwasser und Gegenständen des täglichen Bedarfs zuzulegen.

Zu 3. Die Feuerwehr verfügt bereits seit 2014 über eine KRITIS-Einsatzplanung „Stromausfall“ (s.o.). Diese wurde unter Einbeziehung der Unternehmen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) erstellt und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Die kritischen Infrastrukturen umfassen die Unternehmen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Nahrungsmittel, Krankenversorgung, Strom, Gas, Fernwärme), Transport und Verkehr, Telekommunikation, Information (Rundfunk), Finanz- und Geldversorgung sowie öffentliche Verwaltung einschließlich Gefahrenabwehr.
Im geographischen Auskunftssystem der Landeshauptstadt Hannover sind die Betriebe und Objekte der kritischen Infrastruktur erfasst und eingepflegt. Die Betreiber*innen der kritischen Infrastrukturen sind für das Szenario eines Stromausfalls sensibilisiert. Bei der Erstellung der o.g. Einsatzplanung wurden sie kontaktiert; dies erfolgt auch bei den Überarbeitungen oder Anpassungen der Planungen. Im Ereignisfall erfolgt eine Einbindung über die Stäbe und ggf. über Verbindungspersonen (s.o.).