Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0713/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 15.04.2021: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0713/2021 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Dieses Quartier wird aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes und des dichten Besat-
zes mit kleinteiligen Ladengeschäften und Versorgungseinrichtungen als lebendiges, Iden-
tifikation stiftendes Zentrum wahrgenommen. Die gebietstypischen baulich-räumlichen Strukturen werden überwiegend geprägt durch geschlossene Blockrandbebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Gebäuden aus der Gründerzeit sowie den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, aber auch durch ältere dreigeschossige Wohngebäude mit schmalem, seitlichem Bauwich (Grenzabstand) und deutlich niedrigeren Traufhöhen.
Der Maßstabssprung vom fünfeinhalbgeschossigen geschlossenen Blockrand zur dreiein-
halbgeschossigen Bebauung mit Bauwich verdeutlicht die unterschiedlichen Bauphasen in der Entstehungsgeschichte Kleefelds, prägt in besonderem Maß den Charakter dieses Quartiers und verleiht dem Straßenzug sein typisches Ortsbild.
Bisher gibt es für den überwiegenden Teil des vorliegenden Plangebietes keinen Bebau-
ungsplan.
In der letzten Zeit war und ist ein vermehrter Verwertungsdruck in Bezug auf Abriss, Um-
nutzung und höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zu verzeichnen, welcher ein Planungserfordernis begründet hat. Das bisher geltende Planungsrecht bietet keine aus-
reichende Regelungsdichte für eine dem Quartier angemessene städtebauliche Steuerung, um die vorhandene Gebietstypik mit ihren besonderen städtebaulichen Qualitäten zu si-
chern und zu erhalten. Deshalb wurden bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst und die Veränderungssperre Nr. 112 beschlossen.
Dieser Bebauungsplan soll Regelungen zum Erhalt der besonderen Gebietstypik treffen, durch welche sich der Planbereich deutlich von den jüngeren, als einheitliche Gesamten-
sembles konzipierten Quartieren in Kleefeld abhebt sowie gleichzeitig Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der Gebietstypik aufzeigen.
Die Ausweisung von „urbanen Wohngebieten“ soll den Gebietscharakter in Bezug auf zu-
lässige Nutzungen klarstellen und das vorhandene Wohnquartier mit seiner kleinteiligen Geschäftslage stärken und sichern. Da das Plangebiet überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist, sollen künftig oberhalb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig sein.
Aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung mehrerer Gebäude im Plan-
gebiet wird beabsichtigt, eine Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB zu erlas-
sen. Im weiteren Verfahren soll die genaue Abgrenzung der Erhaltungsbereiche geprüft und ggfs. modifiziert werden.
Eingriffe in Natur und Landschaft werden nicht vorbereitet.
Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenent-
wicklung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2 Verfahren).
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchfüh-
ren zu können.