Drucksache Nr. 15-0713/2021:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1824 – Scheidestraße Ost -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0713/2021
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1824 – Scheidestraße Ost -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Sicherung der vorhandenen Gebietstypik durch Ausweisung von urbanen Gebieten mit Ausschluss von Ver-
gnügungsstätten, Regelungen zur Gestaltung sowie Aufstellung einer Erhaltungs-
satzung. - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benach-
teiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Zentrums von Kleefeld, welches sich aus dem historischen Ortskern an der Wegscheide nach Misburg bzw. Kirchrode entwickelt hat. Noch heute lässt sich der Wechsel von der ländlichen, vorstädtischen Bebauung des 19. Jahrhunderts hin zur urbaneren verdichteten Blockrandbebauung am Stadtbild ablesen. Das Plangebiet gehört heute zum zentralen Versorgungsbereich Kleefelds, der im städti-
schen Einzelhandels- und Zentrenkonzept ausgewiesen ist und liegt zentral innerhalb des D-Zentrums Kirchröder Straße.

Dieses Quartier wird aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes und des dichten Besat-
zes mit kleinteiligen Ladengeschäften und Versorgungseinrichtungen als lebendiges, Iden-
tifikation stiftendes Zentrum wahrgenommen. Die gebietstypischen baulich-räumlichen Strukturen werden überwiegend geprägt durch geschlossene Blockrandbebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Gebäuden aus der Gründerzeit sowie den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts, aber auch durch ältere dreigeschossige Wohngebäude mit schmalem, seitlichem Bauwich (Grenzabstand) und deutlich niedrigeren Traufhöhen.

Der Maßstabssprung vom fünfeinhalbgeschossigen geschlossenen Blockrand zur dreiein-
halbgeschossigen Bebauung mit Bauwich verdeutlicht die unterschiedlichen Bauphasen in der Entstehungsgeschichte Kleefelds, prägt in besonderem Maß den Charakter dieses Quartiers und verleiht dem Straßenzug sein typisches Ortsbild.

Bisher gibt es für den überwiegenden Teil des vorliegenden Plangebietes keinen Bebau-
ungsplan.
In der letzten Zeit war und ist ein vermehrter Verwertungsdruck in Bezug auf Abriss, Um-
nutzung und höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke zu verzeichnen, welcher ein Planungserfordernis begründet hat. Das bisher geltende Planungsrecht bietet keine aus-
reichende Regelungsdichte für eine dem Quartier angemessene städtebauliche Steuerung, um die vorhandene Gebietstypik mit ihren besonderen städtebaulichen Qualitäten zu si-
chern und zu erhalten. Deshalb wurden bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst und die Veränderungssperre Nr. 112 beschlossen.

Dieser Bebauungsplan soll Regelungen zum Erhalt der besonderen Gebietstypik treffen, durch welche sich der Planbereich deutlich von den jüngeren, als einheitliche Gesamten-
sembles konzipierten Quartieren in Kleefeld abhebt sowie gleichzeitig Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der Gebietstypik aufzeigen.

Die Ausweisung von „urbanen Wohngebieten“ soll den Gebietscharakter in Bezug auf zu-
lässige Nutzungen klarstellen und das vorhandene Wohnquartier mit seiner kleinteiligen Geschäftslage stärken und sichern. Da das Plangebiet überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist, sollen künftig oberhalb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig sein.

Aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung mehrerer Gebäude im Plan-
gebiet wird beabsichtigt, eine Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB zu erlas-
sen. Im weiteren Verfahren soll die genaue Abgrenzung der Erhaltungsbereiche geprüft und ggfs. modifiziert werden.

Eingriffe in Natur und Landschaft werden nicht vorbereitet.

Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenent-
wicklung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2 Verfahren).

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchfüh-
ren zu können.

61.13 
Hannover / 15.03.2021