Drucksache Nr. 15-0713/2019 F2:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen Leinhäuser Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 20.03.2019
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0713/2019 F2
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen Leinhäuser Weg
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 20.03.2019
TOP 9.2.2.

Auf dem (ehemaligen) Bahngelände gegenüber dem Kraftwerk Herrenhausen sind mehrere Bäume gefällt worden. In einer der letzten Sitzungen hat die Verwaltung angemerkt, dass dieses Gebiet möglicherweise unter das Bundeswaldgesetz fällt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gilt auf dem genannten Gelände das Bundeswaldgesetz?
2. Wenn nein, wie viele der gefällten Bäume fallen unter die Baumschutzsatzung und müssen daher ersetzt werden?

Antwort der Verwaltung:

Ob das Bundeswaldgesetz(BWaldG) bzw. das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaft (NWaldLG) Anwendung findet, hängt davon ab, ob es sich um Wald handelt. Die Waldeigenschaft wird von der Unteren Waldbehörde der Region Hannover aufgrund unserer Bitte derzeit geprüft. Sobald eine Entscheidung mitgeteilt wurde, wird der Bezirksrat informiert werden.