Antrag Nr. 15-0706/2009:
Zusatzantrag zu Drucks. 0140/2009 N1, städtebaulicher Vertrag, B-Plan 1708

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zu Drucks. 0140/2009 N1, städtebaulicher Vertrag, B-Plan 1708

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
(1) Das Akkreditierungsvorhaben der BIVRC bei der AAALAC International
(Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care
International) ist im Interesse des Tierschutzes und im Rahmen des
Forschungsvorhabens textlich aufzuführen. Dies gilt ebenso für das Vorhaben,
Tierversuchsfreie Forschung zu unterstützen.
(2)Neben der Festlegung der Maximalbelegung pro Versuchsgruppe auf 200
Großvieh einheiten (GV) wird die jährliche Anzahl an Versuchstieren auf 2000 begrenzt.
(3) Fäkalien werden sowohl uneingeschränkt fachgerecht gesammelt, als auch
uneingeschränkt iInaktiviert/sterilisiert und in geschlossenen Systemen im
Sicherheitsbereich gelagert, bis die Reststoffe vollständig vernichtet werden.
(4) Es wird eine Vertragsstrafe festgesetzt für jeden Tag, an dem die Grenzwerte
nach GIRL den in dem Plangebiet festgesetztem Wert von 2% überschreiten.
(5)Die BIVRC wird nicht nur der Landeshauptstadt Hannover bis zur Einreichung
des Genehmigungsantrages auf Errichtung einer gentechnischen Anlage die
Stellungnahme eines externen Fachgutachters vorlegen, aus der sich alle
anlagenspezifischen sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergeben und die
diesbezüglich die Unbedenklichkeit der Anlage darlegt, sondern der Stadt
auch zugestehen, bis dahin allen zuständigen Gremien alle relevanten
Unterlagen zukommen zu lassen. Ein Sicherheitskonzept gegen unbefugtes
Betreten des Geländes wird dabei ebenso verankert.
(6) Bei den Forschungsarbeiten der BIVRC wird neben der gentechnischen
Sicherheitsstufe 4 auch die biologische Sicherheitsstufe 4 durch textliche
Festlegung ausgeschlossen.
(7)Die Verwaltung wird aufgefordert eine Schadens- und Haftungsklausel zu
erarbeiten und mit aufzunehmen, die neben üblichen Haftungsverpflichtungen
(Gentechnikgesetz) Rechtsnachfolgen eines durch ein Restrisiko
entstehenden Störfalls regelt. Weiterhin soll die Haftung nach
dem Umwelthaftungsgesetz, sowie eine Bodenkaskoversicherung und eine Vorsorge-
versicherung in die Schadens- und Haftungsklausel eingearbeitet werden.
Eine Beweislastumkehr ist im Schadensfall bei Dritten vorzusehen. Spätfolgen,
die auf die Vertragszeit von BIVRC zurückzuführen sind, unterstehen der
Verpflichtung der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH&Co. KG sowie deren
Rechtsnachfolger und werden entsprechend textlich abgesichert.

Begründung

In einem Städtebaulichen Vertrag werden Verbindlichkeiten zur Sicherheit und
Interessenwahrnehmung der Stadt und ihrer Bürger formuliert. Oben angeführte
Zusatzanträgen sollen hier eine solche Interessenwahrnehmung zugunsten aller,
auch der unmittelbaren Anwohner anlegen und das Vorhaben ansich konkretisieren. Um
planerischen Grundsätzen der Umwelt-und Sozialverträglichkeit bei Errichtung und
Betrieb einer solchen Anlage nachzukommen, ist solch eine Berücksichtigung wichtig
und werden ökologische, wie ökonomische Gesichtspunkte positiv erhärtet.
Die Punkte werden mündlich näher ausgeführt.