Drucksache Nr. 15-0704/2021:
Bushaltestelle „Scheelenkamp“ und Fußgänger-Querungshilfe in der Melanchthonstraße

Inhalt der Drucksache:

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15-0704/2021
1
 

Bushaltestelle „Scheelenkamp“ und Fußgänger-Querungshilfe in der Melanchthonstraße

Antrag,


in der Melanchthonstraße dem Ausbau der Bushaltestelle „Scheelenkamp“ auf Höhe Haus-Nr. 16 bis 18 in Fahrtrichtung Altenbekener Damm und dem Neubau einer Fußgänger-Querungshilfe, wie in der Anlage 1 dargestellt, mit Kosten i.H.v. 177.000,- € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701901
Bezeichnung ÖPNV / Programm Bushaltestellen

Investitionsmaßnahme 54101916
Bezeichnung Gemeindestraßen/Verkehrssicherheit

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54701901
Investitionsmaßnahme 54101916
ÖPNV/Programm Bushaltestellen
Verkehrssicherheit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 103.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 177.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -74.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54701
Produkt 54101
ÖPNV
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.575,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 2.622,52 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 4.425,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.110,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.960,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 5.042,93 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -2.420,41 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.380,41 €



Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Es wird eine Zuwendung für Vorhaben des straßengebundenen ÖPNV vom Land Niedersachsen in Höhe von ca. 75 % der zuwendungsfähigen ÖPNV-Kosten erwartet. Die Region Hannover beteiligt sich mit ca. 12,5 % an diesen Kosten.


Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 20.000,- € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages



1. Ausgangslage

Die üstra verkehrt mit der Linie 121 zwischen Haltenhoffstraße und Altenbekener Damm im 10 bis 15 min-Takt über die Melanchthonstraße.
Im Zuge der Erschließung des neuen Wohnquarties „Heinrich-Köhler-Hof" musste 2018 eine Rettungszufahrt über die Melanchthonstraße direkt an der Bushaltestelle „Scheelenkamp“ Fahrtrichtung Altenbekener Damm angelegt werden. Gemeinsam mit der üstra AG wurde festgestellt, dass dadurch ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle am Altstandort nicht mehr möglich ist. Es wurde vereinbart, die Haltestelle nahräumig an einem neuen Standort barrierefrei auszubauen.

Im Zuge der Umbauplanungen für die IGS Büssingweg hat die Verwaltung für beide Fahrtrichtungen ein Haltestellenkonzept für den künftigen barrierefreien Betrieb einschließlich verkehrssicherer Fußgängerquerungen über die Melanchthonstraße erstellt. Hierfür hatte die Verwaltung 2019 die Fahrgastnachfrage und den Querungsbedarf von Fahrgästen (Schüler*innen) über die Melanchthonstraße auf Höhe der Schule untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Haltestelle hohe Fahrgastzahlen aufweist und die vorhandenen Querungsangebote über die Melanchthonstraße nicht ausreichen insbesondere zwischen dem bestehenden Fußgängerüberweg (Einmündung Moorkamp) und der signalisierten Kreuzung Büssingweg/Guts-Muth-Straße wird zudem in erheblichem Maße die Straße nicht gequert.


2. Beschreibung des Vorhabens

In einem ersten Bauabschnitt wird die Haltestelle „Scheelenkamp“, Fahrtrichtung Altenbekener Damm um ca. 55 m versetzt an der Einmündung Scheelenkamp barrierefrei ausgebaut. Es entsteht ein leicht in die Fahrbahn vorgezogener 18 m langer Buskap. Der Raum zum sicheren Einstieg von Rollstuhlfahrer*innen und Eltern mit Kinderwagen wird geschaffen. Ein Blindenleitsystem wird eingelegt. Der bestehende Radweg bleibt erhalten bzw. wird leicht verschwenkt wiederhergestellt. Fahrradbügel sind im Haltestellenbereich vorgesehen. Im Nachgang wird das Aufstellen eines Wetterschutzdachs durch die üstra AG veranlasst. Die Einmündung Scheelenkamp wird als ungesicherte Fußgängerquerung barrierefrei nachgerüstet.

Direkt westlich der Haltestelle wird zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen zwischen zwei Straßenbäumen eine Querungshilfe für Fußgänger*innen mit Mittelinsel barrierefrei hergestellt. Sie deckt insbesondere den hohen Querungsbedarf von Schulkindern ab. Die Mittelinsel erhält eine Aufstellfläche von 2,5 m x 5,0 m. Zwischen den Borden verbleiben jeweils 3,25 m Fahrstreifenbreite für den fließenden Verkehr. Wenn ein Linienbus an der Haltestelle steht, kann nachfolgender Verkehr nicht vorbeifahren. Der entstehende Rückstau wirkt sich aufgrund der nicht so hohen Verkehrsstärke von 362 Kfz in der Spitzenstunde (2019, werktags mittags, Richtung Vahrenwalder Straße) nicht wesentlich auf die Verkehrsqualität der Hauptverkehrsachse Fenskestraße – Melanchthonstraße aus.

Die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen werden ergänzt und baulich angepasst.


Hinweis:
Die Verwaltung plant nach Abschluss der Schulsanierung auch die Haltestelle in Fahrtrichtung Haltenhoffstraße barrierefrei auszubauen. Eingebettet in die Terminplanung zum Schulumbau kann dies jedoch nicht vor 2024 erfolgen.

3. UVP

Durch das Vorhaben wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung als auch das Nahverkehrsangebot nachhaltig verbessert. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Straßenbäume bleiben erhalten und werden während der Bauarbeiten geschützt.


4. Bauzeit/Bauablauf

Die Ausschreibung erfolgt nach Beschluss der Maßnahme und Vorliegen des Zuwendungsbescheides vom Land Niedersachsen. Der Baubeginn ist für die 2. Jahreshälfte 2021 eingeplant. Er erfolgt frühestens nach Beendigung der durch enercity in der Melanchthonstraße laufenden Fernwärmebauarbeiten und der nachfolgenden Wiederherstellung der Straße. Für die Baudurchführung sind 6 Wochen vorgesehen. In dieser Zeit ist mit Beeinträchtigungen des fließenden Kfz-Verkehrs, von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und des Busbetriebes zu rechnen. Die Erschließung der Anliegergrundstücke wird sichergestellt. Die Verwaltung plant zusammen mit der üstra AG die Aufrechterhaltung des Linienbetriebs incl. Ersatzhaltestelle während der Bauarbeiten
66.21 
Hannover / 02.02.2021