Drucksache Nr. 15-0703/2019 S1:
Bahnunterführung an der Straße Am Südbahnhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.03.2019
TOP 8.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0703/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Bahnunterführung an der Straße Am Südbahnhof
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.03.2019
TOP 8.3.2.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten Gespräche mit der Deutschen Bahn AG aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Wände der Bahnunterführung ausgebessert werden damit sie durch anschließend aufzutragende professionelle Graffitibilder und eine ggf. anzubringende Beleuchtung verschönert werden können.

Entscheidung

Dem Antrag wurde gefolgt.

Die Verwaltung hat Kontakt mit der Deutschen Bahn AG (DB) als Eigentümerin der Brücke aufgenommen.

Bezüglich des Bezirksratsantrages teilt die DB folgendes mit:
„Die Eisenbahnüberführung Am Südbahnhof im Bereich der Südstadt Hannover befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. Die DB Netz AG hat per Gesetz dafür Sorge zu tragen, dass ihre dem Betrieb dienenden baulichen Anlagen allen Anforderungen der Sicherheit entsprechen. In diesem Zusammenhang wurden kürzlich Arbeiten zur Instandsetzung des Natursteinmauerwerks im Bereich der Eisenbahnüberführung durchgeführt.

Der Zustand der betroffenen Eisenbahnüberführung Am Südbahnhof entspricht allen gesetzlichen Forderungen. Aus diesen Gründen sind gegenwärtig keine weiteren Sanierungsmaßnahmen vorgesehen.

Grundsätzlich bestehen seitens der DB keine Einwände gegen das Bemalen der Widerlagerwände im Rahmen von professionellen Graffitis. Hierbei bittet die DB jedoch zu beachten, dass der Inhalt der Graffitis vorab zur Freigabe durch die DB Netz AG mitzuteilen ist. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.
Hinsichtlich des Neubaus einer Beleuchtung sind vorab Abstimmungen mit der DB Netz AG durchzuführen. Kosten für die Erstellung und Erhaltung (Erneuerung und Unterhaltung) der Beleuchtung sind durch den zuständigen Straßenbaulastträger zu tragen.“

Die Verwaltung hat unabhängig davon, die vorhandene Straßenbeleuchtung im Bereich der Eisenbahnbrücke überprüft und sieht hier keine Notwendigkeit die Beleuchtung in diesem Bereich zu ergänzen.