Antrag Nr. 15-0702/2022:
Unterbindung von halbseitigen Parken auf Gehwegen

Inhalt der Drucksache:

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Unterbindung von halbseitigen Parken auf Gehwegen

Antrag

An den Straßen Rühmkorffstr., Kollenrodtstr., Welfenstr., Kriegerstraße zwischen Spichernstraße und Am Welfenplatz wird als Start für unseren Stadtbezirk das halbseitige Parken auf den Gehwegen verboten, die bisherige Tolerierung aufgehoben und nach einer Übergangszeit auch geahndet.

Die neue Parkweise wird im Vorfeld offensiv durch Schilder kenntlich gemacht.

Als 2. Schritt ( eine Woche ) werden „Verwarnungen“ ohne Bußgeld durch den Verkehrsaußendienst verteilt.

Als 3. Schritt ( nach einer weiteren Woche) werden dann Verwarnungen mit Bußgeld durch den Verkehrsaußendienst vorgenommen.

Begründung


Die Gehwege sind in diesen Bereichen zu eng, ein Parken auf dem Gehweg ist hier nicht zu tolerieren. Die Straßen sind breit genug.
Aus Sicht der Flächengerechtigkeit ist hier zu Gunsten der Zufußgehenden zu entscheiden und das strikte komplette Parken auf der Straße umzusetzen.