Anfrage Nr. 15-0700/2008:
Darstellung von schädlichen Umwelteinwirkungen

Inhalt der Drucksache:

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Darstellung von schädlichen Umwelteinwirkungen

Bei raumbedeutsamen Planungen sind Flächennutzungen untereinander dergestalt zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und schwere Unfälle u. a. auf zum Wohnen dienende Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Im Änderungsplan des Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie „Sommerlust“ zum Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20. Dezember 2007 ist ein ansiedlungswilliges Unternehmen der tierpharmazeutischen Forschung (Europäisches Forschungszentrum für Tierimpfstoffe) mit einer Tierhaltungseinrichtung mit einer Fläche von 3.000 m² für 320 Schweine, seit dem 5. März 2008 laut Vortrag und Konzeptplan mit einer Fläche von 4.500 m² für 1.000 Schweine als Grund für die Änderung benannt. Zu den vom primären Betrieb (Tierhaltung) ausgehenden Emissionen wird lediglich unter dem Punkt „Lufthygiene“ eine Aussage getätigt. Weitere Aussagen in dieser Richtung sind nicht gemacht.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Regelungen bezüglich der Abwendung schädlicher Umwelteinwirkungen und Verhütung schwerer Unfälle sind in der Bauleitplanung zur Einhaltung eines hohen Schutzniveaus, insbesondere des Abstandes zwischen Betrieb und schutzwürdigem Gebiet, in dem in Rede stehenden Fall einzuhalten?
2. Welche thematischen Aussagen können zur Ergänzung der derzeitigen Flächennutzungsplan-Änderungsunterlagen bezüglich der Umwelt beim bestimmungsgemäßen Betrieb und in einer Störfallsituation für eine fachlich fundierte Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich erwartet werden?
3. Welche baunutzungsrechtliche Gleichsetzung bezüglich der umweltrechtlichen Betrachtung erfährt die Lebenshilfe-Wohnstätte Bünteweg 3/3A im Verhältnis zum beabsichtigten, neuen Anrainer nördlich des Büntegrabens?