Drucksache Nr. 15-0699/2015 S1:
Verständliche Beschreibung der grenzen der Schulbezirke
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.03.2015
TOP 6.1.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0699/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verständliche Beschreibung der grenzen der Schulbezirke
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.03.2015
TOP 6.1.2.1.

Beschluss

In der Beschlußdrucksache 0594/2015 werden die Grenzen der Schulbezirke durch Angabe von Straßen und Hausnummern beschrieben.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Mit der 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken aus dem Jahre 2005 (der derzeit noch gültigen Fassung) wurde die Veränderung der Darstellung der Schulbezirksgrenzen dahin gehend geändert, dass zukünftig nur noch die Außengrenzen beschrieben werden sollen.

Der Vorteil besteht darin, dass der Fortschreibungsaufwand auf ein Minimum gesenkt wird und eine hohe Rechtssicherheit durch die klare Zuordnung für die Bürgerinnen und Bürger besteht.

Bei einer Änderung von Straßennamen, bei der Widmung neuer Straßen, dem Entstehen von Neubaugebieten usw., also bei jedem Bauvorhaben, das einen neuen Straßennamen und / oder eine neue Hausnummer erhält, wäre die Schulbezirkssatzung nicht mehr aktuell, weil diese Änderungen und Neubauprojekte nicht gelistet sind und damit keinem Schulbezirk zugeordnet werden könnten. In all diesen Fällen bestände somit ein rechtsfreier Zustand bis zum Inkrafttreten einer Änderungssatzung, die dann vermutlich mehrmals im Jahr notwendig wäre. Durch eine Vielzahl von Änderungssatzungen würde die Übersichtlichkeit der Satzung sehr eingeschränkt werden.

Die Notwendigkeit der Zuordnung einer Anschrift zu einem (Grund-)Schulbezirk besteht u. a. für die Bestimmung der für die Beschulung zuständigen Schule (im Grundschulbereich), der Schulpflichtüberwachung, der Bearbeitung von Änträgen zur Beschulung in einer anderen als der zuständigen Schule gem. § 63 III Nds. Schulgesetz (sog. Ausnahmegenehmigungen) und für das Ausstellen von Schülercards für die Schülerbeförderung (zuständig hierfür ist die Region Hannover).



Zudem entstände ein hoher Verwaltungsaufwand für die Fortschreibung (bei mehreren hundert bis mehreren tausend Einzeladressen pro Schulbezirk). Es entstünden Kosten für die amtliche Bekanntmachung der jeweiligen Änderungssatzung.

Verwaltungsintern sind sämtliche Anschriften einem Schulbezirk zugeordnet und mittels einer Suchabfragefunktion im Intranet der Landeshauptstadt Hannover für die Schulen und den Schulträger abrufbar. Telefonische und persönliche Nachfragen von Eltern können daher sofort von den Schulen und der Verwaltung (OE 42.21, Telefon 168-43994, email: 42.21@hannover-stadt.de) beantwortet werden.

Die Verwaltung behält daher die Beschreibung der Schulbezirke in der vorliegenden Form bei.