Drucksache Nr. 15-0695/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauung am Köbelinger Markt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 27.03.2017
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0695/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bebauung am Köbelinger Markt
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 27.03.2017
TOP 9.1.3.

Bereits im September 2014 wurde der Bebauungsplan Nr. 1780 mit der Drucksache 0834/2014 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Bis zum heutigen Tag ist keine Baumaßnahme vorgenommen worden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Wann hat die Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden und welche Einwendungen gab es?
2) Warum wurde ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, wenn in den folgenden zwei Jahren dann doch nichts passierte?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1) Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 30.10. 2014 bis zum 1.12.2014. In dieser Zeit ist ein Einwand des Tankstellenbetreibers in der Leinstraße eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Ausbildung der Leinstraße als Sackgasse die Erreichbarkeit und die Belieferung der Tankstelle beeinträchtigen.
Der Planentwurf für die Auslage befindet sich gerade in der Bearbeitung. In der Drucksache zur Auslage werden auch die eingereichten Einwände behandelt.

Zu 2) Das Planvorhaben erfüllt wie die meisten innerstädtischen Planvorhaben die rechtlichen Voraussetzungen für Pläne der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB . Der Gesetzgeber hat hiermit die Möglichkeit eröffnet, die Nachverdichtung oder Wiedernutzbarmachung von Flächen in einem beschleunigten Verfahren durchzuführen. Gemäß § 13 a BauGB ist keine formelle Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich und der Flächennutzungsplan kann gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Die heutige Verwaltungsnutzung auf dem Köbelinger Markt wird voraussichtlich Ende 2018 an den Schützenplatz ziehen, so dass die Fläche frühestens ab Anfang 2019 verfügbar sein wird. Somit bestand kein zeitlicher Handlungsbedarf zur vorgezogenen Beendigung des Bebauungsplanverfahrens. Inzwischen liegen die Ergebnisse verschiedener Gutachten zu den Themen Lärm, Boden, Licht, Artenschutz und Geruch vor und wurden in die Planung eingearbeitet, so dass nach der Sommerpause 2017 - mit der Beschluss DS zur öffentlichen Auslage - das Verfahren fortgesetzt werden soll.
Vorbehaltlich einer politischen Beschlussfassung geht die Verwaltung davon aus, dass ein Baurecht vor Verfügbarkeit der Fläche gegeben sein wird.