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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Loß
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt bei Bezirksratsfrau Loß gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Loß hat schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt aus persönlichen Gründen verzichtet. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Der betroffenen Person ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.11
Hannover / Mar 3, 2022