Antrag Nr. 15-0689/2021:
Dringlichkeitsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Verlegung des geplanten Parkhauses an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Dringlichkeitsantrag zum Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung – Riethorst –
Erneuter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (DS 0545/2021)
Betreff: Verlegung des geplanten Parkhauses an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 473, 2. Änderung unter Antragspunkt 2. werden dahingehend verändert, dass das geplante Parkhaus vom westlichen an den östlichen Rand des erweiterten Änderungsbereichs verlegt wird.
2. Für eine direkte Anbindung des Parkhauses an die Podbielskistraße sind eine Tunnelverbindung mit Ein- und Ausfahrt westlich der bestehenden Bushaltestelle Paracelsusweg und eine Verlegung der Bushaltestelle Paracelsusweg nach Westen zu prüfen.

Begründung

Das geplante Parkhaus ist laut dem vorliegenden Bebauungsplan im westlichen Teil des erweiterten Änderungsbereichs vorgesehen. Dadurch verschlechtert sich die Wahrnehmbarkeit der P+R-Möglichkeit insbesondere für Ortsunkundige deutlich. Die Distanz zur Bahnstation Paracelsusweg vergrößert sich ungewollt, was das P+R-Angebot und damit eine klimafreundlichere Mobilität verschlechtert. Ähnliches gilt für den HDI-Neubau, der damit vom Parkangebot weiter entfernt liegen würde, was die bereits bestehende Problematik des Falschparkens in den umliegenden Anliegerstraßen mitunter noch erhöhen könnte.
Zudem dürfte es mit einem Parkhaus im westlichen Teil des erweiterten Änderungsbereichs zu einer deutlichen Zunahme des Verkehrs nicht nur im östlichen Eingangsbereich der Straße Riethorst kommen. Dies wäre unweigerlich mit einer höheren Lärmbelastung für die Anwohner*innen der nördlich gelegenen Wohnbebauung verbunden, die von den Zu- und Abfahrten auf dem gegenwärtigen P+R-Parkplatz erfreulicherweise relativ wenig mitbekommen.
Da eine Wohnnutzung (nach Norden) im Rahmen des Bebauungsplans ausnahmsweise möglich bzw. zumindest nicht ausgeschlossen werden soll, wäre es nur logisch, diese gegenüber der bereits bestehenden Wohnbebauung vorzusehen und den mit dem Parkhaus verbundenen Verkehr aufgrund der Lärmbelastung in den östlichen Teil des Plangebietes zu verlagern.
Als Begründung für die Verlegung der Parkmöglichkeiten nach Westen wird in der Drucksache im wesentlichen die repräsentative Wirkung des neuen Bürokomplexes angeführt, was aus Sicht der Grünen Bezirksratsfraktion angesichts der vielen negativen Begleiteffekte jedoch wenig überzeugend ist.