Anfrage Nr. 15-0689/2010:
Werbeklebung am Badenstedter Denkmal

Inhalt der Drucksache:

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Werbeklebung am Badenstedter Denkmal

Vor drei Jahren wurde unser Badenstedter Marktplatz und die „Grüne Mitte“ eingeweiht. Der Marktplatz wurde als Modellprojekt für eine ganzheitliche und nachhaltige Stadtteilentwicklung eingesetzt. Mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Akteuren aus den Bereichen Wohnen, Geschäftswelt, Soziales, Kultur, Bildung, Sport- und Vereinswesen wurden Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung von Lebensqualität und Stadtteilidentität entwickelt. Die hohe Wohn- und Lebensqualität, die gute Verkehrsanbindung, die vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten und die gute Infrastruktur werden von den Einwohnern sehr geschätzt.
Auch das Badenstedter Denkmal wurde umgestaltet und hat eine Einfassung mit einem Zaun erhalten, um die Verschmutzung z. B. mit Hundekot zu verhindern. Umso ärgerlicher ist es, dass nunmehr immer häufiger der Zaun zweckentfremdet und zum Anbringen von Werbung genutzt wird. Diese Werbung wird häufig nicht wieder entfernt.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Gibt es in der Landeshauptstadt Hannover eine Regelung in einer Satzung, wie mit widerrechtlich angebrachter Werbung umzugehen ist?

2. Wie setzt die Verwaltung ggf. diese entsprechende Satzung um?

3. Wird ggf. eine kostenpflichtige Entsorgung durch die Landeshauptstadt Hannover veranlasst?