Drucksache Nr. 15-0687/2024 N1 S1:
Entscheidung zum Antrag der Fraktion Natürlich AhBaDa:
Begrünung der Badenstedter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.04.2024
TOP 6.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1. Entscheidung
15-0687/2024 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Antrag der Fraktion Natürlich AhBaDa:
Begrünung der Badenstedter Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.04.2024
TOP 6.1.1.1.

Beschluss

Die Stadt Hannover wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Badenstedter Straße in Badenstedt, zwischen Nauheimer Straße und Woermannstraße, zu begrünen. besser begrünt werden kann.

Entscheidung


Dem Antrag wird gefolgt.

Begründung:

Bei der Badenstedter Straße handelt es sich um eine Straße mit hoher Wärmebelastung. Die Klimaanalysekarte zeigt für den Straßenabschnitt einen hohen nächtlichen Wärmeinseleffekt. In der Bewertungskarte für die Nacht wird das Bioklima des Straßenraums als sehr ungünstig eingestuft. In der Bewertungskarte für den Tag gilt das Bioklima als extrem belastet.

Neben anderen siedlungsökologischen Wohlfahrtswirkungen können Maßnahmen der Begrünung dazu beitragen, die Wärmebelastung abzumildern. Zielstellungen für eine bessere Begrünung der Badenstedter Straße sind insofern zu unterstützen.

In dem zu betrachtenden Abschnitt hat der Straßenquerschnitt der Badenstedter Straße im Verhältnis zu den darin liegenden verkehrlichen Nutzungen allerdings eine relativ geringe Breite. Entsiegelung und Begrünung können nicht zu Lasten von zwingend erforderlichen Funktionsflächen geschehen:

- Die Gehwege sind auf den ersten Blick ausreichend breit, werden allerdings in einigen Bereichen bereits mit Einbauten (Straßenschilder, Leuchten-/Oberleitungsmasten, Schaltkästen etc.), Aufstellern von Geschäften und auch Außengastronomie belegt, sodass ein Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen schon eingeschränkt ist.

- Der Radverkehr fährt neben dem ruhenden Verkehr mit dem Kfz-Verkehr zusammen auf der Fahrbahn. Durch die mittige Lage des Gleiskörpers, der auch vom Individualverkehr mitbefahren wird, ist es den Radfahrenden nicht möglich, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen einzuhalten, ohne in die Gleisanlage zu geraten.

Neben den oberirdischen Flächenbedarfen der verschiedenen verkehrlichen Nutzungen entstehen Beschränkungen für Entsiegelung und Begrünung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Baumpflanzungen, zudem durch unterirdische Nutzungen wie insbesondere Leitungstrassen oder ggf. auch Bodenbelastungen. Diese und weitere Belange sind im Weiteren konkret zu prüfen. Das umfasst auch die mögliche Entbehrlichkeit von Flächen für den ruhenden Verkehr.

Aufgrund der Rahmenbedingungen ist anzunehmen, dass Spielräume für Entsiegelung und Begrünung in dem zu betrachtenden Abschnitt der Badenstedter Straße höchstens punktuell bestehen. Die Verwaltung nimmt die Prüfung des Straßenabschnitts gleichwohl in ihr Arbeitsprogramm auf und wird den Stadtbezirksrat über das Ergebnis informieren.