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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Natürlich AhBaDa:
Baudenkmal Alte Schule
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 18.04.2024
TOP 7.1.3.
Im März 2021 hat die Verwaltung der Stadt Hannover auf unseren Antrag „Alte Schule in Badenstedt droht zu zerfallen“ (Drucksache Nr. 15-0109/2021) geantwortet und wollte dem Antrag folgen.
Sie wollte sich mit dem Eigentümer der Immobilie Kapellenweg 5 in Verbindung setzen, um nach Lösungen zu suchen, um den Zerfall der Schule zu stoppen.
Nun sind inzwischen 3 Jahre vergangen und von außen kann man keine große Verän- derung zu 2021 erkennen. Kürzlich stand die alte Schule zum Verkauf im Internet.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Was wurde in den letzten drei Jahren zusammen mit dem Eigentümer unternommen, um den Zerfall der über 200 Jahre alten Schule zu stoppen?
2. Die Schule zählt zu den ältesten erhaltenen Schulen im gesamten Stadtgebiet. Wie will die Stadt die denkmalgeschützte Schule in Zukunft erhalten?
3. Hat die Schule inzwischen den Besitzer gewechselt?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:Nachdem der Eigentümer 2021 verstarb und dessen Erbin ausfindig gemacht wurde, wurde das Gebäude von dieser weiterverkauft.
Hierauf fand eine Ortsbesichtigung mit den neuen Eigentümern, mit dem Sachgebietsleiter des Prüfamtes für Baustatik und der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDschB) statt. Es konnte festgestellt werden, dass das Gebäude standsicher ist und eine öffentliche Gefährdung von diesem nicht ausgeht. Notwendige Reparaturarbeiten wurden vor Ort festgelegt.
Diese wurden von den neuen Eigentümern umgesetzt. Es ist festzuhalten, dass das Gebäude sanierungsbedürftig ist und sich durch den langjährigen Teil-Lehrstand sowie unterlassenen Pflegearbeiten in einem ästhetisch nicht ansprechenden und nicht wünschenswerten Zustand befindet. Es kann aber nicht bestätigt werden, dass das Gebäude zerfällt und in seiner bauzeitlichen Denkmalsubstanz gefährdet ist.
Nachdem die bislang noch bewohnte Wohnung im östlichen Teil des Hauses leergezogen war, konnten durch die neuen Eigentümer vor allem Entrümpelungs- und Entkernungsarbeiten vorgenommen werden. Erste Konzepte zur zukünftigen Wohnnutzung und Sanierung wurden mit der Denkmalschutzbehörde zuletzt im Frühjahr 2023 erörtert. Die Eigentümer wollten ein Sanierungs- und Umnutzungskonzept für das gesamte Gebäude und einen entsprechenden denkmalrechtlichen Antrag hierfür erarbeiten. Beides erfolgte bislang nicht. Die UDSchB wird sich bei den Eigentümern nach den aktuellen Stand erkundigen.
zu 2.: Gemäß § 6 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz sind die Eigentümer des Kulturdenkmals erhaltungsverpflichtet. Im Rahmen des Denkmalrechts ist es Aufgabe der UDschB die Eigentümer hinsichtlich einer Erhaltung und denkmalgerechten Sanierung und ggf. Nutzungsänderung zu beraten und denkmalrechtliche Anträge hierzu zu prüfen, zu genehmigen oder ggf. zu versagen. Sofern zwingend notwendige Erhaltungsmaßnahmen durch die Eigentümer nicht umgesetzt werden, können auch denkmalrechtliche oder baurechtliche Zwangsmittel angewandt werden.
zu 3.: Siehe Antwort zu 1. Ein erneuter Eigentümerwechsel ist der UDschB nicht bekannt.