Drucksache Nr. 15-0686/2019 S1:
Entscheidung
Legendenschild für Straßenschilder des Ernst-August-Platzes
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 7.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0686/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Legendenschild für Straßenschilder des Ernst-August-Platzes
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 25.03.2019
TOP 7.5.1.

Beschluss

Antrag zu beschließen:

Die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt werden um Formulierungsvorschläge für den Text eines Legendenschildes unter Straßenschildern des Ernst-August-Platzes gebeten, welches den Namensgeber erklärt, aber auch auf die problematischen Aspekte seiner Regierung hinweist.

Entscheidung

Dem Antrag wird gefolgt, wenn die Kosten für die Legendenschilder durch den Bezirksrat getragen werden.

Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung vom 25.03.2019 die Ausstattung des Ernst-August-Platzes mit Straßennamenerläuterungen beschlossen, für die die zuständigen Verwaltungsstellen um Formulierungsvorschläge gebeten worden sind. Daher schlägt die Erinnerungskultur den nachstehenden Legendentext vor, für welchen wir um Zustimmung bitten:

König Ernst August von Hannover (1771 – 1851) hob
1837 die Verfassung des Königreichs Hannover auf.
Dagegen protestierende Beamte wurden entlassen.

In der anliegenden Kartendarstellung sind die Standorte der Straßennamensschilder auf dem Ernst-August-Platz eingetragen. Für die Ausstattung bereits vorhandener Straßennamen mit Legenden entstehen Kosten in Höhe von ca. 130,- € pro Schild. Der Verwaltung stehen hierfür leider keine finanziellen Mittel zur Verfügung, so dass eine Kostenübernahme durch den Stadtbezirksrat Mitte erfolgen müsste.


Vor diesem Hintergrund bitten wir um Nachricht, wie viele Legendenschilder der Stadtbezirksrat beschaffen möchte. Sofern nicht alle Straßennamensschilder mit Erläuterungen versehen werden sollen, besteht ferner die Möglichkeit uns mitzuteilen, unter welchen Schildern die Anbringung gewünscht wird.