Drucksache Nr. 15-0686/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchführung der Arbeiten des Sonderprogramms für Straßenerneuerung
Überprüfung von Versorgungsleitungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.03.2014
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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15-0686/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Durchführung der Arbeiten des Sonderprogramms für Straßenerneuerung
Überprüfung von Versorgungsleitungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 31.03.2014
TOP 7.1.1.

Das geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung (DS 0077/2014) sieht die
Grunderneuerung der Straße „An der Strangriede“, zwischen Schneiderberg und
Heisenstraße vor

Wir fragen die Verwaltung:
1) Werden die Versorgungsleitungen (Strom-, Gas- und Wasserleitungen) in der Straße „An der Strangriede“ auf den technisch neuesten Stand gebracht, bzw. gewartet und auf Schäden überprüft, bevor die Straßenerneuerung durchgeführt wird?

2) Findet eine Bürgerbefragung der Anlieger in der Straße „An der Strangriede“ zum Thema „Fernwärmeversorgung“ statt, bzw. ist eine Fernwärmeversorgung dort vorgesehen?

3) Falls keine Überprüfung und keine Thematisierung der Fernwärme stattfindet, wer übernimmt die Kosten, wenn kurzfristig nach der Straßensanierung fehlerhafte Leitungen erneuert, bzw. Fernwärmeleitungen verlegt werden müssen.

Die Anfrage wurde enercity zugeleitet. enercity nimmt wie folgt Stellung:


Zu Frage 1:
. Im geplanten Sonderprogramm fragt der Fachbereich Tiefbau die Leitungsträger, unter Anderem also auch die enercity Netzgesellschaft mbH, im Zuge der Straßengrunderneuerung, nach deren Leitungsbestand und eventuellem Erneuerungsbedarf.

enercity nimmt zu diesen Anfragen (über das Koordinierungssystem eBauKo) Stellung.
Auf bestehende Leitungen wie auf eventuell geplante Erneuerungen wird hingewiesen.
Erneuerungswürdige Strom-, Gas- und Wasserleitungen werden dann üblicherweise im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme von enercity in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau erneuert.
In diesem Fall plant enercity im Zuge des Sonderprogramms in der Straße Strangriede die Erneuerung von Versorgungsleitungen (Wasserleitung und Straßenbeleuchtung)

Zu Frage 2:
Aktuell ist kein Ausbau der Fernwärmeleitung in diesem Bereich angedacht. Es obliegt jedem Grundtückseigentümer selbst einen Antrag bezüglich der Versorgung mit Fernwärme bei enercity zu stellen.

Zu Frage 3:
Grundsätzlich besteht nach dem Straßenbau ein Aufgrabeverbot von 5 Jahren.
Ausnahmen bilden hier nur Störungsbeseitigungen und Hausanschlüsse
(auf Kundenverlangen).
Ggfs. entstehende Kosten würden in diesem Fall von enercity zu tragen sein.
Werden in Straßen ausschließlich Fernwärmeleitungen neu verlegt
-beziehungsweise erneuert und keine anderen Maßnahmen durchgeführt -
dies gilt auch für den Fall, wenn eine Straße vor einigen Jahren saniert wurde
- trägt die Stadtwerke Hannover AG grundsätzlich die Kosten für Rohr- und Tiefbau.