Anfrage Nr. 15-0685/2006:
Verwaltungsvorschrift "Essengeld"-Härtefallfonds

Inhalt der Drucksache:

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Verwaltungsvorschrift "Essengeld"-Härtefallfonds

Anfrage

Nach der Einführung eines so genannten “Essengeldes” in Kinderbetreuungseinrichtungen in Hannover, durch die Rot/Grüne-Ratsmehrheit seit dem 01.08.2005, kam es bereits zu besonderen Härtefällen bzw. zu konkreten Abmeldungen aus den Einrichtungen.
Am 26.01.2006 wurde seitens der Verwaltung die Verwaltungsvorschrift zum Thema Essengeld – Härtefallfonds der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach diesen “Vorgaben” müssen betroffene Eltern relativ viel Vorarbeiten leisten, damit evtl. das Essengeld in Höhe von 30 Euro erlassen wird.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie viele Familien können in unserem Stadtbezirk damit rechnen, nach dieser neuen Regelung von der Zahlung des Essengeldes befreit zu werden?

2. Liegen der Verwaltung Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus dem “Härtefallfonds” aus unserem Stadtbezirk vor bzw. wie viele wurden davon bereits positiv entschieden?

3. Wer und nach welchen Kriterien entscheidet über die Befreiung, wenn mehr Anträge gestellt werden, als Geld in diesem Fond enthalten ist bzw. welche Kosten entstehen allen an diesem Verfahren beteiligten Stellen (Kita, Träger, Eltern und Verwaltung)?