Antrag Nr. 15-0683/2014:
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 15-2567/2013 - Bürgerbeteiligung beim Straßenausbau

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 15-2567/2013 - Bürgerbeteiligung beim Straßenausbau

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Ursprungsantrag wird ersetzt durch:
Die Verwaltung führt folgende Maßnahmen durch:
1. Bei Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk, bei denen die Straßenausbaubeitragssatzung der LHH zur Anwendung kommt, werden die Anlieger (damit sind neben den Eigentümern auch Mieter und sonstige regelmäßige Nutzer einer Straße (z. B. Wochenmarkt) durch Anschreiben sowie die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in der Tagespresse frühzeitig über die Planung informiert. Hierbei ist zur Schaffung einer größtmöglichen Transparenz eine Zeitplanung und eine Kostenschätzung (z.B. als Kosten annähernd vergleichbarer Maßnahmen nach dem jeweiligen Kostenstand mit Hinweis auf mögliche Preissteigerung bei Ausschreibungen) vorzulegen.
2. Die Anlieger s. 1. werden durch Anschreiben, die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in der Tagespresse zur nächstmöglichen Bezirksratssitzung eingeladen und zu den Ausbauplänen angehört.
3. Die Entscheidung über das Für und Wider sowie die Details der Ausbauplanung obliegt dem Bezirksrat. Die Ausbauplanung ist dem Bezirksrat rechtzeitig vor der Bezirksratssitzung zuzustellen.

Begründung

Bündnis90/Die Grünen im Bezirksrat Vahrenwald-List begrüßen grundsätzlich, dass in den Werterhalt der städtischen Infrastruktur investiert wird. Um die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu verbessern, fordern wir eine höhere Transparenz. Aufgrund der subjektiven Betroffenheit kann oft nicht sachlich über das Für und Wider einer Straßensanierung/-grunderneuerung diskutiert und eine objektive Entscheidung getroffen werden. Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass das Thema Straßenausbau viele Menschen im Stadtbezirk beschäftigt. Ebenso hat sich gezeigt, dass eine verbesserungswürdige Kommunikation besteht und durch fehlende Information Befürchtungen in der Bevölkerung geweckt werden. Um dem Gedanken der Willkür vorzubeugen soll den Anliegern s. 1. eine frühzeitige Information mit Zeitplanung und Kostenschätzung vorgelegt werden. Da Straßen oft auch von Personen genutzt werden, die nicht zu den Anliegern s. 1. zählen, ist auch die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren. Anlieger kennen die Bedingungen und Anforderungen in ihrer Straße sehr gut, deshalb soll im Rahmen einer Anhörung anlässlich einer Bezirksratssitzung ein Stimmungsbild eingeholt, sowie die Wünsche und Bedarfe der Öffentlichkeit in Erfahrung gebracht werden. Somit können die Äußerungen der Bevölkerung in die politische Beratung einfließen. Die abschließende Entscheidung über das Für und Wider der Ausbauplanung obliegt dem Bezirksrat. (vgl. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0077/2014).