Anfrage Nr. 15-0681/2008:
Biotopkartierung im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie " Sommerlust "

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Biotopkartierung im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie " Sommerlust "

Die Fläche der ehemaligen Kleingartenkolonie „Sommerlust“ an der Bemeroder Straße – in Rede die außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1632 liegende Fläche – ist zum Teil gänzlich von Vegetation einschl. der Krautschicht beräumt. Zu einem weiteren Teil sind Bäume und Büsche erheblich beschnitten, und das Schnittgut wurde liegen gelassen. Die Fläche wurde darüber hinaus teilweise erheblich zerfahren.
Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (zum Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. Dezember 2007) für die benannten Flächen vom Oktober 2007 weisen allerdings noch eine Biotoptypenkartierung und die Erfassung der Flora und der relevanten Tierarten (Vögel, Heuschrecken, Fledermäuse, gefordert auch der Amphibien) als ausstehend aus.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Auf welcher Grundlage werden wann die oben benannten und wohl auch gesetzlich obligatorischen Erhebungen (Biotoptypenkartierungen, floristische und faunistische Erfassungen), die gewöhnlich an die Vegetationsperiode März – Oktober gebunden sind, nun durchgeführt?
2. Mit welcher Rechtssicherheit für den Erlass der Bebauungsplansatzung werden solche, wie vor beschriebenen Erhebungen in den weiteren planungsrechtlichen Schritten in die Abwägung eingestellt?