Anfrage Nr. 15-0679/2008:
Fledermaus-Nahrungshabitat und Tiergarten-Waldrand

Inhalt der Drucksache:

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Fledermaus-Nahrungshabitat und Tiergarten-Waldrand

Wie bekannt, ist die Fledermauspopulation in einer alsbaldig zur Bebauung anstehenden Fläche, der ehemaligen Krackesche Hoffläche (Schwemannstraße 11), in Gefahr. Das gilt insbesondere auch für das Nahrungshabitat. Es verbleibt eine Freifläche östlich des Plangebietes, im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welche Qualität (Art und Umfang, naturschutzfachliche Beurteilung) wird der verbleibenden Restfläche zwischen dem Tiergarten-Randweg und dem Plangebiet des Bebauungsplanes 1702, gemäß Bauleitplanung heute als Grünfläche ausgewiesen, zugemessen, als Nahrungshabitat für die zur Migration vorgesehenen Fledermäuse zu dienen?
2. Welche (auch zwischenzeitliche) Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine solche Qualität der in Rede stehende Fläche zu sichern und zu steigern, welche unterbunden?
3. Wie kann die Freihaltung des Waldrandes des Tiergartens an dieser Stelle zum Schutz der gefährdeten Arten beitragen?