Drucksache Nr. 15-0678/2022 S1:
Entscheidung
Ausbau von Fuß- und Radwegen am Hochbunker Hagenbleckstraße 21
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.05.2022
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0678/2022 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Ausbau von Fuß- und Radwegen am Hochbunker Hagenbleckstraße 21
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.05.2022
TOP 8.4.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LH Hannover wird aufgefordert, am Hochbunker Hagenbleckstraße 21, die Seite zur Hagenbleckstraße, mit einem geeigneten Fuß- und Radweg auszubauen. Der Bereich zwischen dem neuen Fuß-und Radweg bis zum Gebäude soll dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Rasen und Bänken versehen werden.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Hagenbleckstraße liegt inmitten der Tempo-30-Zone zwischen Empelder Straße, Badenstedter Straße, Lenther Straße und dem Gewerbegebiet Fränkische Straße. Gemäß § 45 Abs. 1c in der seit 2001 gültigen Fassung der Straßenverkehrsordnung dürfen Tempo-30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241), ohne Radfahrstreifen (Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) und ohne Schutzstreifen (Zeichen 340) umfassen. Insofern ist es nicht möglich, fahrbahnbegleitende Radverkehrsanlagen in einer Tempo-30-Zone zu errichten.

Das in der Hagenbleckstraße beobachtete Aufkommen an Kfz-, Rad- und Fußverkehr wird als für eine Erschließungsstraße durchschnittlich eingeschätzt. Für den Fußverkehr in Längs- und Querrichtung stehen sowohl in der Hagenbleckstraße als auch in den einmündenden Straßen im Regelfall zweiseitige Gehwege zur Verfügung. Entsprechende Querungsstellen zum Wechseln der Straßenseiten sind an den meisten Einmündungen bzw. Kreuzungen vorhanden.

Ein weiterer Gehweg auf der westlichen Seite des Grundstückes Hagenbleckstraße 21 (Hochbunker) ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Der in diesem Abschnitt vorhandene westliche Gehweg weist eine Breite von rund 2,80 m auf und kann das Fußverkehrsaufkommen – auch mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen und die gemäß § 2 Abs. 5 StVO auf dem Gehweg Radfahrenden Kinder aufnehmen.

Das Grundstück Hagenbleckstraße 21 befindet sich im Eigentum des Fachbereiches 23. Auf dem Grundstück steht der Bunker Hagenbleckstraße 21, dieser ist dem Allgemeinen Grundvermögen zugeordnet. Im Durchführungsplan 289 ist das Grundstück, auf dem die Grünanlage gemäß Antrag hergerichtet werden soll, als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem textlichen Zusatz „Schutzbau“ ausgewiesen.

Darüber hinaus wäre eine solche Umwandlung sowohl vor dem Hintergrund der aktuell sehr angespannten finanziellen Lage der Stadt als auch aus ökologischer Sicht nicht angebracht, da hier zusätzliche Flächen dauerhaft versiegelt werden und damit die Vernichtung einer extensiv gepflegten Fläche mit Wildkräutern, Gehölzen und Bäumen einherginge. Das Grundstück wird regelmäßig in Augenschein genommen und einmal monatlich gepflegt.
Die Verwaltung wird die Querungsstellen der vorhandenen Gehwege im betreffenden Bereich überprüfen und bei Bedarf verbessern, sobald entsprechende Personalkapazitäten dies zulassen.