Antrag Nr. 15-0678/2018:
Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

Antrag

Änderungsantrag
zu Ds. 15-0300/2018 (GiB III im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode)

zu beschließen:

Die in der Anlage 1 und der LfdNr. 1 genannte Maßnahme (Albert-Schweitzer-Hof) für das Programm Grunderneuerung im Bestand wird in Ergänzung zum 1. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018(Anlage 2 der DS 15-2614-2016) barrierefrei erneuert und mindestens eine Gehwegseite wird mit Leitstreifen und Bodenindikatoren ausgestattet.

Begründung

Im Rahmen der Errichtung des Hochbahnsteiges Saarbrückener Straße und der Errichtung einer technischen Betriebseinrichtung der Üstra wurden bereits die ersten Meter auf einem Fußweg im Albert-Schweitzer-Hof mit Bodenleitstreifen ausgestattet. Wirkung können diese allerdings erst entfalten wenn auch der restliche Fußweg bis zum Taubblindenzentrum mit entsprechenden Platten ausgerüstet wird. Daher ist es im Sinne der Barrierefreiheit geboten hier dringen Abhilfe zu schaffen. Außerdem trägt das Taubblindenzentrum als Öffentliche Einrichtungen den Großteil der anschließend anfallenden umlagefähigen Kosten, daher sollte die Baumaßnahme entsprechend der Anforderungen für das Taubblindenzentrum angepasst werden.