Drucksache Nr. 15-0678/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.03.2012
TOP 9.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0678/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.03.2012
TOP 9.2.2.

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme wurden bestimmte Aspekte - zu Lasten der Niederflurvariante – nicht berücksichtigt:

Beispiel zum Punkt: B STADTVERTRÄGLICHKEIT


Die Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten liegt in der Kurve am Küchengarten innerhalb eines möglichen Standorts für ein Gebäude, was noch im Rahmen der auslaufenden Sanierung Lindens als „städtebauliches Filetstück mit hoher Bedeutung für die Arrondierung des Küchengartens“ gepriesen wurde und „den Blockrand gegenüber des Heizkraftwerks sinnvoll schließen könnte“.

Eine solche städtebauliche Bedeutung vorausgesetzt, würde durch diese Lage des HBS ein wertvolles Grundstück verloren gehen und hätte somit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen müssen. Das zu unterlassen, verzerrt die Bewertung zu Ungunsten der Niederflurvariante.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:

1. Wie hoch sind die Kosten für dieses Grundstück und sind sie in die Bewertung eingeflossen?


2. Ist das Grundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt entbehrlich, welche Bedeutung hat es für die Platzgestaltung des Küchengartens und wer hat diese Entscheidung wann getroffen?
3. Falls die Kosten nicht berücksichtigt wurden, warum unterblieb dieser wesentliche Aspekt, wann soll dieser Mangel beseitigt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?

Antwort



Die Verwaltung hat die Anfrage an die Region Hannover zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die Region Hannover beantwortet die Anfrage wie Folgt:

Zu 1.:
Das Grundstück gehört der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und ist im Bebauungsplan Nr. 554 bzw. im Durchführungsplan Nr. 202 als Verkehrsfläche festgesetzt. Als Verkehrsflächen ausgewiesene Grundstücke werden bei Stadtbahnausbaumaßnahmen der infra von der LHH unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insofern wurden in diesem Fall keine Grunderwerbskosten angesetzt.

Zu 2.:
Der Bereich, an dem der Hochbahnsteig beispielhaft geplant wurde, liegt auf einer derzeit durch den B-Plan 554 bzw. den Durchführungsplan Nr. 202 festgesetzten Verkehrsfläche. Sollte die Entscheidung für einen Hochbahnsteig an dieser Stelle fallen und die LHH weiterhin die Bebauung dieses Bereichs verfolgen, dann würde eine anspruchsvolle städtebauliche Aufgabe zu lösen sein. Einigkeit bestand darin, dass für den Fall keines Kompromisses, auf einen anderen Haltestellenstandort ausgewichen werden kann. Um in der Machbarkeitsuntersuchung die Hochflurvariante nicht zu bevorzugen, wurde die kostenintensivste Variante in die Bewertung übernommen.

Zu 3.:
Es gibt insofern keinen Mangel in der Bewertung, der zu beheben wäre.