Anfrage Nr. 15-0678/2012:
Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt

Inhalt der Drucksache:

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Wurden die Kosten des Grundstücks für den Hochbahnsteig am Küchengarten berücksichtigt

In der Bezirksratssitzung am 25.01.12 wurde die Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Systementscheid Niederflur - Hochflur vorgestellt und nachfolgend durch die Info-Drucksache 0200 (III) inhaltlich ergänzt. - Bei der bewertenden Gegenüberstellung der Systeme wurden bestimmte Aspekte - zu Lasten der Niederflurvariante – nicht berücksichtigt:

Beispiel zum Punkt: B STADTVERTRÄGLICHKEIT


Die Haltestelle der Hochflurvariante am Küchengarten liegt in der Kurve am Küchengarten innerhalb eines möglichen Standorts für ein Gebäude, was noch im Rahmen der auslaufenden Sanierung Lindens als „städtebauliches Filetstück mit hoher Bedeutung für die Arrondierung des Küchengartens“ gepriesen wurde und „den Blockrand gegenüber des Heizkraftwerks sinnvoll schließen könnte“.

Eine solche städtebauliche Bedeutung vorausgesetzt, würde durch diese Lage des HBS ein wertvolles Grundstück verloren gehen und hätte somit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen müssen. Das zu unterlassen, verzerrt die Bewertung zu Ungunsten der Niederflurvariante.

Wir fragen diesbezüglich die Verwaltung:

1. Wie hoch sind die Kosten für dieses Grundstück und sind sie in die Bewertung eingeflossen?


2. Ist das Grundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt entbehrlich, welche Bedeutung hat es für die Platzgestaltung des Küchengartens und wer hat diese Entscheidung wann getroffen?
3. Falls die Kosten nicht berücksichtigt wurden, warum unterblieb dieser wesentliche Aspekt, wann soll dieser Mangel beseitigt werden und wie fließen die Ergebnisse noch in die Bewertung der Arbeitsgruppe ein?